Die Aufgaben der Unfallversicherung bzw. der Unfallfürsorge im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten werden für die Mitglieder der KFA von folgenden Sozialversicherungen bzw. Dienstgeberinnen/Dienstgebern übernommen:
- Für die Beamtinnen und Beamten der Stadt Wien wird der Versicherungsschutz nach einem Dienstunfall oder einer Berufskrankheit gemäß Unfallfürsorgegesetz 1967 - UFG 1967 von der Stadt Wien gewährt.
- Die Vertragsbediensteten der Stadt Wien, deren Dienstverhältnis nach dem 31.12.2000 begründet wurde, sind bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) unfallversichert.