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Ärztliche Hilfe und der ärztlichen Hilfe gleichgestellte Leistungen


Aufgrund der freien Ärztinnen-/Ärztewahl haben Sie im Krankheitsfall die Möglichkeit, die Ärztin, den Arzt oder die Gruppenpraxis Ihres Vertrauens aufzusuchen.


Eine Liste der Ärztinnen/Ärzte (Praxisplan) samt den Ordinationszeiten erhalten Sie auf den Webseiten der Ärztekammer.


Ärztliche Hilfe und gleichgestellte Leistungen können Sie - unter anderem - bei folgenden (eigenen) Einrichtungen und Personen in Anspruch nehmen: