Heilbehelfe
Das sind Behelfe, die zur Heilung oder Linderung eines Krankheitszustandes beitragen (z. B. orthopädische Maßschuhe bzw. Schuheinlagen, Brillen, Kontaktlinsen, Inkontinenzprodukte, Verband/Wundversorgung).
Hilfsmittel
Darunter versteht man Hörgeräte, Prothesen, Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle und sonstige Produkte, die geeignet sind,
- die Funktion fehlender oder unzulänglicher Körperteile zu übernehmen oder
- die mit einem Gebrechen verbundene körperliche oder psychische Beeinträchtigung zu mildern oder zu beseitigen
Eine ärztliche Verordnung bzw. Zuweisung ist
ab Ausstellungsdatum 3 Monate gültig.
Handelt es sich um einen bewilligungspflichtigen Heilbehelf oder um eine bewilligungspflichtige Zuweisung oder Verordnung, beginnt diese Frist
erst mit unserem Bewilligungsdatum zu laufen.
- Bezug von Heilbehelfen und Hilfsmitteln
- Befreiung vom Kostenanteil
- Gebrauchsdauer
- Versorgung mit Leihgeräten
- Versorgung mit Depotgeräten