Vom Kostenanteil sind befreit:
- Mitglieder bzw. anspruchsberechtigte Angehörige, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Mitglieder bzw. anspruchsberechtigte Angehörige, für die Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe besteht
- Personen, die von der Entrichtung der Rezeptgebühr befreit sind
- Personen, für die die Heilbehelfe und Hilfsmittel im Rahmen der medizinischen Rehabilitation abgegeben werden.