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Kostenerstattung / Zuschüsse


Der tarifmäßige Rückersatz entspricht jenem Betrag, den die KFA vergleichbaren Vertragspartnerinnen bzw. Vertragspartnern für die gleiche Leistung bezahlen würde, abzüglich allfälliger Selbstbehalte (z.B. Rezeptgebühr). 

Für die Rückerstattung der Kosten ist eine Honorarnote (Rechnung) erforderlich, die folgende Informationen enthalten muss:

  • Name des Mitglieds (bzw. der/des anspruchsberechtigten Angehörigen)
  • Sozialversicherungsnummer
  • Zahlungsbestätigung oder Saldierungsvermerk
  • Ausstellungsdatum
  • Genaue Angaben über die ärztlichen Leistungen (Diagnose und Therapie, Zahl der Ordinationen/Visiten, Sonderleistungen) 
  • Behandlungstag oder Behandlungszeitraum
  • Name der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes oder der behandelnden Einrichtung
  • IBAN


Allfällige ärztliche Verordnungen sind der Honorarnote beizulegen. Die Einreichung der Honorarnote selbst ist auch mittels meineSV möglich, sofern die KFA nicht die Vorlage im Original verlangt.

Wird ein Antrag zur Kostenrückerstattung mittels E-Mail gestellt, dann ist das Formular "Rechnung in Kopie (PDF, 440 KB)" zusätzlich auszufüllen und beizulegen.

Bei der Bearbeitungsdauer von Wahlarztrechnungen kann es durch die – im Vergleich zu anderen Krankenversicherungsträgern überdurchschnittlich hohe – Anzahl an Honorarnoten, die in der KFA abgearbeitet werden müssen, zu längeren Wartezeiten (bis zu mehreren Wochen) kommen. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Abrechnungen der Vielzahl von KFA-Vertragsärzten aus gesamtvertraglichen Gründen vorrangig zu bearbeiten sind.