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Allgemeines


Wir über uns

kfa.jpgDie KFA wurde mit Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 13 . Jänner 1922 errichtet. Damit begann auch für die Beamtinnen und Beamten der Stadt Wien und ihre Familienangehörigen jene Periode der sozialen Sicherheit, die für den Großteil der Beamtinnen und Beamten damals schon selbstverständlich war. Während nämlich durch Bundesgesetz von 1920 die Krankenversicherung für Staatsbedienstete geregelt wurde, blieb die Erlassung von Vorschriften für die öffentlich-rechtlichen Bediensteten (Beamtinnen und Beamte) der Länder und Gemeinden der Beschlussfassung durch die zuständigen Organe dieser Körperschaften vorbehalten.

In den folgenden Jahren wurde durch den Abschluss von Verträgen mit den Standesorganisationen der Ärztinnen und Ärzte und sonstigen Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern sowie durch die Schaffung eigener Einrichtungen für die bestmögliche Betreuung der Wiener städtischen Bediensteten gesorgt.

Heute präsentiert sich die Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA) als vollwertiges Sozialversicherungsinstitut, welches nach den für die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung geltenden Grundsätzen geführt wird.

Die Vertretung der KFA nach außen obliegt dem Präsidenten und dem Generaldirektor bzw. seiner Stellvertreterin, die auch für die Geschäftsführung verantwortlich sind.

Die Finanzierung der Leistungen der KFA erfolgt durch monatliche Beiträge der Mitglieder und der Dienstgeberin bzw. des Dienstgebers. Die Höhe des Beitrages hängt vom jeweiligen Einkommen ab; für anspruchsberechtigte Angehörige wird in der Regel kein Beitrag eingehoben.