Zahnarztbesuch/Zahnbehandlung
Wir wissen, wie wichtig Ihnen Vertrauen zu Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt ist. Sie können daher wählen, ob Sie die notwendige Zahnbehandlung, den Zahnersatz oder die Kieferregulierung von:
- Vertragszahnärztinnen/Vertragszahnärzte
- Wahlzahnärztinnen/Wahlzahnärzte (Zahnärztinnen und Zahnärzte im Ausland)
- Institut für Zahn-, Mund-, Kieferheilkunde; Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie im Sanatorium Hera
- Zahnambulatorium Simmering
in Anspruch nehmen wollen.
Siehe auch: Kostenerstattung
Zahnersatz
Ein Zahnersatz, der entweder in abnehmbarer oder festsitzender Form gefertigt werden kann, wird von der KFA nur übernommen, wenn er unentbehrlich ist, um eine Gesundheitsstörung zu vermeiden oder eine Verunstaltung zu beseitigen. Der unentbehrliche Zahnersatz ist im Allgemeinen ein abnehmbarer Zahnersatz samt medizinisch-technisch notwendiger Halteelemente (Klammerzahnkronen).
Kieferorthopädische Behandlung
In den Bereich der Zahnbehandlung fallen auch Zahnspangen, die sogenannten Kieferregulierungen. Dabei wird zwischen Behandlungen mit abnehmbaren und festsitzenden Geräten unterschieden.
Kieferregulierungen sind dann eine Leistung der sozialen Krankenversicherung, wenn damit Gesundheitsschädigungen verhindert werden und sie nicht nur aus kosmetischen Gründen durchgeführt werden. Vor allem bei Kindern ist häufig eine kieferorthopädische Behandlung notwendig, um etwaige Zahnfehlstellungen rechtzeitig korrigieren zu können.
Aufgrund der Bissverhältnisse und der damit verbundenen notwendigen Korrekturen entscheidet Ihr Zahnbehandler mit Ihnen gemeinsam, welches Gerät die sinnvollste Behandlungsform darstellt, um die Zähne in die richtige Stellung zu bringen.
Für jedes Behandlungsjahr ist eine Bewilligung zu beantragen.
Mundhygiene
Ab 1.7.2018 haben Kinder und Jugendliche zwischen dem vollendeten 10. und dem vollendeten 18. Lebensjahr einmal im Jahr Anspruch auf Mundhygiene. Während einer festsitzenden kieferorthopädischen Behandlung sind zwei Sitzungen pro Jahr vorgesehen, wobei die Sitzungen mindestens 6 Monate auseinanderliegen müssen. Die Behandlung kann direkt bei Vertragszahnärzten erfolgen.
Bei Inanspruchnahme eines Wahlzahnarztes können die Kosten im Wege der Erstattung (Vertragstarif) übernommen werden.
Für Erwachsene stellt eine Mundhygiene keine Kassenleistung dar.