DRUCKEN

Zahngesundheit

Um lange gesunde und schöne Zähne zu haben, muss bereits in der Kindheit mit der richtigen Pflege begonnen werden. Auch regelmäßige Kontrolluntersuchungen bei einem Zahnbehandler und eine gesunde Ernährung helfen mit, die eigenen Zähne bis ins hohe Alter gesund zu erhalten.
Hier finden Sie Wissenswertes über unsere zahnmedizinischen Leistungen, wie zum Beispiel die Zahnbehandlung, den Zahnersatz oder kieferorthopädische Behandlungen.



Zahnarztbesuch/Zahnbehandlung

Wir wissen, wie wichtig Ihnen Vertrauen zu Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt ist. Sie können daher wählen, ob Sie die notwendige Zahnbehandlung, den Zahnersatz oder die Kieferregulierung von:


in Anspruch nehmen wollen.

Siehe auch: Kostenerstattung

Zahnersatz

Ein Zahnersatz, der entweder in abnehmbarer oder festsitzender Form gefertigt werden kann, wird von der KFA nur übernommen, wenn er unentbehrlich ist, um eine Gesundheitsstörung zu vermeiden oder eine Verunstaltung zu beseitigen. Der unentbehrliche Zahnersatz ist im Allgemeinen ein abnehmbarer Zahnersatz samt medizinisch-technisch notwendiger Halteelemente (Klammerzahnkronen).

Kieferorthopädische Behandlung

In den Bereich der Zahnbehandlung fallen auch Zahnspangen, die sogenannten Kieferregulierungen. Dabei wird zwischen Behandlungen mit abnehmbaren und festsitzenden Geräten unterschieden.

Kieferregulierungen sind dann eine Leistung der sozialen Krankenversicherung, wenn damit Gesundheitsschädigungen verhindert werden und sie nicht nur aus kosmetischen Gründen durchgeführt werden. Vor allem bei Kindern ist häufig eine kieferorthopädische Behandlung notwendig, um etwaige Zahnfehlstellungen rechtzeitig korrigieren zu können.

Aufgrund der Bissverhältnisse und der damit verbundenen notwendigen Korrekturen entscheidet Ihr Zahnbehandler mit Ihnen gemeinsam, welches Gerät die sinnvollste Behandlungsform darstellt, um die Zähne in die richtige Stellung zu bringen.

Für jedes Behandlungsjahr ist eine Bewilligung zu beantragen.

Mundhygiene  

Ab 1.7.2018 haben Kinder und Jugendliche zwischen dem vollendeten 10. und dem vollendeten 18. Lebensjahr einmal im Jahr Anspruch auf Mundhygiene. Während einer festsitzenden kieferorthopädischen Behandlung sind zwei Sitzungen pro Jahr vorgesehen, wobei die Sitzungen mindestens 6 Monate auseinanderliegen müssen. Die Behandlung kann direkt bei Vertragszahnärzten erfolgen.

Bei Inanspruchnahme eines Wahlzahnarztes können die Kosten im Wege der Erstattung (Vertragstarif) übernommen werden.  


Für Erwachsene stellt eine Mundhygiene keine Kassenleistung dar.

Seit 01.05.2022 ist ein Zuschuss von max. € 35,- für Honorarnoten von Vertrags- und Wahlzahnärzten im Rückersatz vorgesehen.

Dieser Zuschuss wird innerhalb von 12 Monaten (ab Behandlungsdatum) 1x gewährt.

Parodontale Initialtherapie 

Chronische Zahnfleischentzündungen können den Zahnhalteapparat nachhaltig schädigen. Zahnfleischtaschen, Zahnlockerungen und schlimmstenfalls der Verlust betroffener Zähne sind mögliche Folgen.

Bei der Diagnose „Parodontitis“ wird von den Zahnärztinnen bzw. Zahnärzten meist eine sogenannte parodontale Initialtherapie (oder Basistherapie) empfohlen. Bei Parodontitis Grad bzw. Stadium III oder IV leistet die KFA für die Behandlung einen Kostenzuschuss.  Die Höhe des Kostenzuschusses hängt von der Anzahl der betroffenen Zähne ab:

  • bis zu 5 Zähne pro Kiefer                                 43,20 €
  • bei mindestens 6 Zähne pro Kiefer                86,40 €
  • bei mindestens 11 Zähne pro Kiefer            129,60 €
     

Bitte beachten Sie: Die Einreichung für den Kostenzuschuss ist erst nach Abschluss der parodontalen Initialtherapie möglich.

Für die Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir:

  • Ein kurzes Schreiben an den Kundendienst der KFA mit den u.a. Dokumenten
    per Postweg: 1081 Wien, Schlesingerplatz 5, per Mail an: kundendienst@kfawien.at oder gerne auch in unseren Briefkasten.
  • Das von Ihrer Zahnärztin/Ihrem Zahnarzt ausgefüllte Formular (Formular Parodontale Initialtherapie (PDF, 51 KB)) mit den medizinischen Angaben zu Ihrer Behandlung (PGU-Grad – Zuschuss bei Grad 3 oder 4, genaue Positionsangabe aller behandelten Zähne)
  • Das von Ihrer Zahnärztin/Ihrem Zahnarzt befüllte Parodontal-Statusblatt (analog der ÖGP)
  • Formular mit Ihrer Bankverbindung IBAN (Rechnung in Kopie (PDF, 440 KB))
  • Zahlungsbelege aller Behandlungssitzungen