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FAQs von A bis Z


Allgemeines

 

Wie kann ich einen Antrag einreichen?

Informationen zur Antragstellung finden Sie unter:  Einreichungen allgemein

 

Wie kann ich eine allgemeine Anfrage an die KFA Wien senden?

Senden Sie Ihre allgemeine Anfrage über unser Kontaktformular:  Kontaktformular 

 

Warum bekomme ich Schreiben von der KFA Wien per Post und nicht per E-Mail ?

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es uns nicht gestattet, Gesundheitsdaten per E-Mail zu versenden. 

Auslandsrechnungen

Kann ich angefallene Kosten für medizinische Leistungen im Ausland einreichen?  

Ja, unter gewissen Voraussetzungen. Rechnungen aus dem Ausland sind in gut leserlicher Form sowie auf Deutsch oder Englisch einzureichen.

  • Bei Heilmittel ist eine konkrete Preisangabe pro bezogenem Heilmittel erforderlich. 
  • Bei Zahnbehandlungen ist ein Zahnbild (inkl. Zahnnummer) erforderlich.

Kostenerstattung einreichen: Antrag auf Erstattung von Kosten für Leistungen im Ausland (PDF, 444 KB).  

Weitere Informationen:  Kostenerstattung / Zuschüsse

Bearbeitungsdauer

Ich habe eine Einreichung vorgenommen, wie lange dauert die Bearbeitung?

Ihr Anliegen wird nach Einlangen so rasch wie möglich bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Prüfaufwand und Anzahl offener Anfragen. Wir bitten um Verständnis für mögliche Wartezeiten.

Chef(zahn)ärztliche Bewilligung

Wann muss ich eine chefärztliche bzw. chefzahnärztliche Bewilligung einholen?

Für bestimmte Leistungen ist vor Behandlungsbeginn eine chef(zahn)ärztliche Bewilligung erforderlich.
Bewilligungspflichtige Leistungen:  Chefärztliche Bewilligung.

Die KFA Wien erstattet unter bestimmten Bedingungen Kosten für ausgewählte Behandlungen.
Nähere Informationen:  Kosten/Zuschüsse


Wer holt die Bewilligung ein?

Eine Bewilligung setzt stets eine Verordnung oder Überweisung der behandelnden Ärztin bzw. des Arztes voraus. Bitte wenden Sie sich für die chefärztliche Bewilligung direkt an diese Stellen. 

Nähere Informationen:  Chefärztliche Bewilligung.

 

Wie kann ich eine chef(zahn)ärztliche Bewilligung einreichen?

Falls Sie eine Bewilligung selbst einholen müssen, finden Sie  Informationen dazu unter:  Einreichungen allgemein.

Aktuelle ärztliche Befunde oder Laborwerte können die Entscheidung zur Bewilligung unterstützen.

 

Wie geht es nach meiner Einreichung zur Bewilligung weiter, und wie lange dauert die Bearbeitung?

Ihr Antrag wird sorgfältig und schnellstmöglich geprüft. Bei Zustimmung erhalten Sie die Bewilligung per Post. (aus Datenschutzgründen erfolgt die Zustellung per Post). Danach können Sie die Leistung in Anspruch nehmen.

Informationen zur Bearbeitungsdauer:  Bearbeitungsdauer.

 

Was passiert, wenn ich noch keine Bewilligung habe, aber bereitsmit der Behandlung begonnen habe? Kann ich für die Kostenrückerstattung nachträglich eine Bewilligung einholen?

Eine nachträgliche Bewilligung ist nicht möglich. Bei bewilligungspflichtigen Leistungen ist die chefärztliche Bewilligung vor Inanspruchnahme erforderlich.

CT (Computertomographie) / MRT (Magnetresonanztomographie)

Ist eine Zuweisung für CT oder MRT bewilligungspflichtig?

Nein, aktuell ist keine Bewilligung erforderlich. Nach Erhalt Ihrer Überweisung können Sie direkt eine Terminvereinbarung in einem Institut vornehmen. 

 

Welche Institute für CT bzw. MRT hat die KFA Wien unter Vertrag?

Die KFA Wien hat österreichweit Verträge mit CT- und MRT-Instituten.
Unsere Vertragspartner:  VP-Landkarte

Datenänderung

Ich bin umgezogen oder habe einen akademischen Titel erlangt. Wie kann ich Änderungen von persönlichen Daten vornehmen?

Änderungen von persönlichen Daten können Sie über dieses Online-Formular mitteilen:  Veränderungsanzeige  

Bei Änderungen an der e-Card erhalten Sie in 5–10 Werktagen automatisch eine neue per Post.

Diabetes-Artikel

Wie erhalte ich meinen Diabetikerbedarf (Blutzuckerteststreifen, Lanzetten und Insulinnadeln)?

Sie benötigen eine Verordnung von einer Ärztin/einem Arzt für Allgemeinmedizin, Diabetesambulanz oder Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin - mit Diagnose und Therapieangaben. Nach Genehmigung durch die KFA Wien liefert die Herstellungsfirma in der Regel innerhalb von 3–5 Werktagen an Ihre Wohnadresse.

Informationen zur Einreichung:  Einreichungen allgemein

Weitere Informationen:  Diabetikerversorgung/Heilnahrung.

 

An wen kann ich mich wenden, wenn meine Lieferung nicht ankommt?
Kontaktieren Sie bitte direkt den Hersteller. Kontaktdaten:  Kontaktdaten (PDF, 100 KB)

e-Card

Ich benötige eine neue e-Card. Wie kann ich eine neue e-Card bestellen?

Sie können den Verlust, Diebstahl oder eine Beschädigung Ihrer e-Card per E-Mail melden. Die e-Card wird innerhalb von 5 - 10 Werktagen, an Ihre Wohnadresse versendet.
 Weitere Informationen: Einreichungen allgemein

 

Wie oft kann ich eine Fachärztin/einen Facharzt wechseln?

Sie können einmal pro Monat eine Vertragsärztin/einen Vertragsarzt desselben Fachgebiets aufsuchen.

 

Warum ist meine e-Card gesperrt?

Eine e-Card-kann aus verschiedenen Gründen gesperrt sein:

  • Sie haben im selben Monat zwei Ärztinnen/Ärzte desselben Fachgebiets konsultiert.
  • Ihre e-Card ist abgelaufen.
  • Es wurde Ihnen eine neue e-Card zugesandt, Ihre alte e-Card wurde daher gesperrt.
  • Auf Ihrer e-Card ist kein Foto registriert, somit konnte keine neue e-Card automatisiert versendet werden.

 

Wo kann ich ein Foto für die e-Card registrieren lassen?
Fotos für die e-Card können bei ausgewiesenen Registrierungsstellen hinterlegt werden.

Weitere Informationen:  chipkarte.at

Registrierungsstellen: : chipkarte.at/registrierungsstellen

 

Einreichungen

Wie kann ich Einreichungen vornehmen (Antrag, Verordnung, Rezept, Honoranote)? 

Zur Einreichung Ihrer Unterlagen stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung

  • Über das Service-Portal Meine SV:  meineSV
  • Persönlich von Montag - Freitag, von 07:30 - 13:30 Uhr
  • Über Hausbriefkasten beim Eingang der KFA Wien
  • Per Post: KFA Wien, Schlesingerplatz 5 , 1080 Wien
     

Bitte geben Sie stets Ihre Sozialversicherungsnummer und Ihre persönlichen Kontaktdaten an.

Je nach Anliegen können Sie direkt die zuständige Fachabteilung per E-Mail kontaktieren:

Einreichungen von Honorarnoten/Wahlarztrechnungen (Ablauf, Frist etc.)

Wie kann ich meine Wahlarztrechnung einreichen?

Rechnungen können bis 42 Monate ab Inanspruchnahme der Leistung eingereicht werden.
Nähere Informationen:   Kostenerstattung / Zuschüsse.

Informationen zur Einreichung:  Einreichungen allgemein

Wie lange dauert die Bearbeitung von eingereichten Wahlarztrechnungen?

Ihr Anliegen wird nach Einlangen so rasch wie möglich bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Prüfaufwand und Anzahl offener Anfragen. Wir bitten um Verständnis für mögliche Wartezeiten.

 

Ich habe mehrere Wahlarztrechnungen gleichzeitig eingereicht, warum gibt es eine unterschiedliche Bearbeitungsdauer?

Jede Rechnung muss einzeln geprüft werden. Die Anzahl der zu bearbeitenden Anträge variiert je nach Fachgebiet.

 

Ich habe mehrere Wahlarztrechnungen eingereicht, warum habe ich unterschiedliche Beträge rückerstattet bekommen?

Je nach Fachgebiet erfolgt die Rückersatzberechnung auf Basis unterschiedlicher Beträge laut ärztlicher Honorarordnung..
Nähere Informationen:  Kostenrückerstattung.

 

Warum wurde meine Wahlarztrechnung abgelehnt?

Eine Ablehnung der Kostenrückerstattung einer Wahlarztrechnung kann verschiedene Gründe haben, wie zB nicht erfüllte Voraussetzungen oder keine korrekte Einreichung.
Voraussetzungen sowie weitere Informationen:  Wahlärztinnen/Wahlärzte und Wahleinrichtungen.

 

Ich habe während der Durchführung einer bewilligten Behandlung die Krankenversicherung gewechselt. Wo muss ich die Wahlarztrechnung einreichen?

Die Kostenrückerstattung erfolgt über den Versicherungsträger, bei dem Sie zum Behandlungszeitpunkt versichert waren. Reichen Sie die Unterlagen zunächst bei Versicherung A ein und nach deren Bearbeitung den Rest bei Versicherung B.

Weitere Informationen:  Einreichungen allgemein

Gesundenuntersuchung (siehe Vorsorgeuntersuchung

Gesundheitsvorsorge aktiv (GVA) / Kur / Rehabilitation

Wie kann ich meinen Antrag zur Bewilligung eines Aufenthaltes einreichen?

Informationen zur Einreichung des Antrags: Einreichungen allgemein.

 

Kann auch meine Hausärztin/mein Hausarzt den Antrag ausfüllen?

Grundsätzlich ja – wir empfehlen jedoch, alle relevanten Facharztbefunde gleich beizulegen, um die Bearbeitung zu beschleunigen.

 

Gibt es eine Liste der GVA-, Kur-, Reha-Einrichtungen, mit denen die KFA Wien einen Vertrag hat?
Unsere Vertragspartner finden Sie unter:  VP-Landkarte 

 

Wie berechnet sich der Parteienbeitrag?

Der jährlich angepasste Parteienbeitrag ist fix und einkommensunabhängig. Die aktuellen Beiträge für die erweiterte Heilfürsorge (Kur) bzw. Rehabilitation finden Sie im Anhang zur Krankenordnung, Pkt. 2 Kostenbeteiligung/Parteienbeiträge:  Krankenordnung  

 

Warum wird mein Antrag zur PVA weitergeleitet, obwohl ich bei der KFA Wien krankenversichert bin?

Für die Genehmigung von Anträgen zur GVA-, Kur- und Rehabilitationsaufenthalten ist die pensionsauszahlende Stelle zuständig.

Folgende Situation könnte konkret auf Sie zutreffen: 

  • Sie sind Vertragsbedienstete/Vertragsbediensteter, daher liegt die Zuständigkeit für die Bewilligung von GVA-, Kur- bzw. Rehabilitationsaufenthalten bei der PVA.
  • Ihre verstorbene Ehepartnerin/ Ihr verstorbener Ehepartner war bei der KFA Wien versichert und Sie beziehen neben Ihrer Eigenpension eine Witwenpension/Witwerpension. Sie können daher Leistungen der KFA Wien in Anspruch nehmen, für die Bewilligung von GVA-, Kur- bzw. Rehabilitationsanträgen ist jedoch Ihre pensionsauszahlende Stelle zuständig.

 

Hebammenrechnung

Gibt es für eine Stillberatung einen Kostenrückersatz?

Nein, Stillberatung ist keine Kassenleistung, sondern eine private Leistung.


Kann ich eine Rechnung von einer Wahlhebamme einreichen?

Ja, bestimmte Kosten für eine Hebamme werden übernommen.
Nähere Informationen:  Rund um's Kind - Hebammenbeistand


Wie hoch ist der Rückerstattungsbetrag, wenn ich eine Wahlhebamme in Anspruch nehme?

Die Höhe des Kostenersatzes richtet sich nach den tatsächlich erbrachten Leistungen. Nähere Informationen erhalten Sie beim Österreichischen Hebammengremium oder direkt bei Ihrer Wahlhebamme.


Für wen soll die Rechnung der Wahlhebamme ausgestellt werden?

Die Rechnung ist stets auf die Mutter auszustellen. 


Werden die Kosten übernommen, wenn ich eine Wahlhebamme ins Krankenhaus mitnehme?

Nein, die Betreuung durch eine Wahlhebamme im Krankenhaus ist keine Kassenleistung, sondern eine private Leistung.

Werden Kosten zur Geburtsvorbereitung übernommen?

Nein, Geburtsvorbereitung ist keine Kassenleistung, sondern eine private Leistung.

Werden Kosten für eine geburtsvorbereitende Akupunktur übernommen?

Nein, geburtsvorbereitende Akupunktur ist keine Kassenleistung, sondern eine private Leistung.

Heilbehelfe und Hilfsmittel 

Was sind Heilbehelfe und Hilfsmittel?

  • Heilbehelfe unterstützen die Heilung oder Linderung von Krankheiten, z. B. orthopädische Schuhe, Einlagen, Inkontinenzprodukte oder Verbandsmaterial.
  • Hilfsmittel sind Geräte wie Hörgeräte oder Prothesen, die fehlende oder eingeschränkte Körperfunktionen ersetzen oder Beeinträchtigungen lindern.

Nähere Informationen: Heilbehelfe und Hilfsmittel.
Aufstellung bewilligungspflichtiger Heil- und Hilfsmittel: Chefärztliche Bewilligung.

 

Wie erhalte ich einen Rollstuhl, Badewannenlifter, Dusch-/Toilettenstuhl?

Sie benötigen eine ärztliche Verordnung und eine Vorab-Bewilligung durch die KFA Wien.
Informationen zur Einreichung: Einreichungen allgemein

Die Versorgung erfolgt direkt über die KFA Wien. 

           

Wie erhalte ich einem Pflege- oder Krankenbett?

Sie benötigen eine ärztliche Verordnung und eine Vorab-Bewilligung durch die KFA Wien. Ab Pflegestufe 5 übernimmt die KFA Wien die Kosten.
Informationen zur Einreichung: Einreichungen allgemein

Die Versorgung erfolgt direkt über die KFA Wien. 

 

Wie erhalte ich eine Antidekubitusmatratze?

Sie benötigen eine ärztliche Verordnung und eine Vorab-Bewilligung durch die KFA Wien. Der Verordnung sind Wundfotos und der Dekubitusgrad beizulegen.
Informationen zur Einreichung: Einreichungen allgemein.  

Die Versorgung erfolgt direkt über die KFA Wien. 

 

Wie erhalte ich Windeln/Pants zur Inkontinenzversorgung?

Sie benötigen eine ärztliche Verordnung und eine Vorab-Bewilligung durch die KFA Wien. Für eine Kostenerstattung reichen Sie Rechnung und Verordnung bei uns ein.
Informationen zur Einreichung: Einreichungen allgemein

 

Wie erhalte ich eine Trifokal-/Gleitsichtbrille?

Sie benötigen eine ärztliche Verordnung und eine Vorab-Bewilligung durch die KFA Wien. Ab dem 50. Lebensjahr oder bei 2 Dioptrien Unterschied (Nähe/Ferne) besteht alle 2 Jahr Anspruch auf eine Trifokalbrille.
Informationen zur Einreichung:  Einreichungen allgemein

 

Wie erhalte ich Schuheinlagen?

Sie benötigen eine ärztliche Verordnung und eine Vorab-Bewilligung durch die KFA Wien. Einmal jährlich haben Sie Anspruch auf neue Schuheinlagen.
Informationen zur Einreichung: Einreichungen allgemein.  

 

Wie erhalte ich orthopädische Schuhzurichtungen?

Sie benötigen eine ärztliche Verordnung und eine Vorab-Bewilligung durch die KFA Wien. 

Orthopädische Schuhzurichtungen stehen Ihnen alle 6 Monate zu, Kindern bis 15 Jahren alle 3 Monate.

Informationen zur Einreichung: Einreichungen allgemein

 

Wie erhalte ich orthopädische Schuhe?

Sie benötigen eine ärztliche Verordnung und eine Vorab-Bewilligung durch die KFA Wien. Einmal jährlich haben Sie Anspruch auf orthopädische Schuhe.

Informationen zur Einreichung: Einreichungen allgemein. 

Kinderbetreuungsgeld 

Wie beantrage ich Kinderbetreuungsgeld/Familienzeitbonus?

Anträge für Kinderbetreuungsgeld/Familienzeitbonus sind bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) einzureichen. 

Nähere Informationen: Kinderbetreuungsgeld. 

Kostenerstattung 

Für welche Leistungen bekomme ich eine Kostenerstattung?

Eine Kostenerstattung ist für Kassenleistungen vorgesehen. Bei einigen Leistungen ist die Kostenerstattung je nach Tarif begrenzt.

Nähere Informationen: Diverse Erstattungen 
Nähere Informationen: Krankenordnung

 

Wie hoch ist die Kostenerstattung für eine bestimmte Leistung?

Die Höhe der Kostenerstattung ist abhängig von der eingereichten Honorarnote und den durchgeführten Leistungen. Bei einigen Leistungen ist die Kostenerstattung je nach Tarif begrenzt.
Nähere Informationen: Diverse Erstattungen

 

Bekomme ich einen bestimmten Prozentsatz der Kosten zurück, wenn ich eine Wahlärztin/einen Wahlarzt aufsuche? 

Sie erhalten 100% des Betrags, den eine Vertragsärztin/ein Vertragsarzt gemäß der Honorarordnung für die Erbringung der Leistung erhält. Der Kostenerstattungsbetrag entspricht erfahrungsgemäß nicht dem Rechnungsbetrag, da Wahlärztinnen/Wahlärzte ihre Honorare frei wählen können.

 

Warum habe ich letztes Jahr für die gleiche Leistung einen anderen Betrag erhalten? 

Aufgrund der jährlichen Tarifanpassungen variieren manche Beträge.

 

Warum entsprechen die erstatteten Kosten nicht dem Rechnungsbetrag?

Der Kostenerstattungsbetrag entspricht erfahrungsgemäß nicht dem Rechnungsbetrag, da Wahlärztinnen/Wahlärzte ihre Honorare frei wählen können.

 

Welche Kosten werden bei einem stationären Aufenthalt in einem Privatspital erstattet? 

Von Vertragspartnern ist eine Direktverrechnung von OP-Leistungen möglich. Eine Kostenerstattung ist bei eingereichter Honorarnote von Wahlpartnern möglich. Hauskosten, Pflegegebühren und Sonderklasseaufzahlungen sind ausgeschlossen.

 

Welche Kosten habe ich bei einem stationären Aufenthalt in einem öffentlichen Spital?

Es ist der Spitalskostenbeitrag zu leisten – d.h. es wird pro Aufenthaltstag (inkl. Aufnahme- und Entlassungstag) in der allgemeinen Gebührenklasse ein Kostenbeitrag eingehoben, dessen Höhe gesetzlich geregelt ist.

 

Ich habe einen OP-Kostenvoranschlag von meiner Ärztin/meinem Arzt erhalten. Wieviel bekomme ich zurück?

Die Abrechnung richtet sich nach dem OP-Bericht, daher sind vorab keine genauen Angaben möglich.
Operationen ohne klaren Krankenbehandlungszweck benötigen vorab eine chefärztliche Bewilligung. 

Nähere Informationen:  Chefärztliche Bewilligung 


Ich habe eine Rechnung für eine klinisch-psychologische Behandlung eingereicht. Weshalb erhalte ich keine Kostenerstattung? 

Klinisch-psychologische Behandlungen sind derzeit keine Kassenleistungen der KFA Wien. Da die KFA Wien nicht dem ASVG unterliegt und keine Bundesmittel für diese Leistungen erhält, können wir bis auf Weiteres keine Kosten übernehmen. Eine Gleichstellung mit anderen Versicherungsträgern durch den Bund ist bislang nicht erfolgt.


Für welche Impfungen werden die Kosten übernommen?

Die KFA Wien übernimmt die Kosten für bestimmte Impfungen.
Nähere Informationen:  Schutzimpfung

Krankengeld

Wann erhalte ich Krankengeld? Muss ich es selbst beantragen?

Das Krankengeld gebührt den anspruchsberechtigten Vertragsbediensteten und soll einen Verdienstentgang (teilweise) ersetzen, der durch eine Arbeitsunfähigkeit in Folge von Krankheit entstanden ist.

Bei aufrechtem Dienstverhältnis erhält die KFA Wien die nötige Arbeits- und Entgeltbestätigung automatisch von Ihrer Dienstgeberin.

Besteht kein aufrechtes Dienstverhältnis muss die Auszahlung von Ihnen beantragt werden.

Nähere Informationen:  Krankengeld.


Habe ich als mitversicherte Person Anspruch auf Krankengeld?

Nein, Anspruch auf Krankengeld haben ausschließlich selbstversicherte Vertragsbedienstete.

 

Wie hoch ist mein Krankengeld?

Die Höhe des Krankengeldes ist einkommensabhängig.
Nähere Informationen: Krankengeld 


Bekomme ich während des Bezugs von Krankengeld auch Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld (Sonderzahlungen)?

Nein, Sonderzahlungen werden weiterhin von der Dienstgeberin ausbezahlt.

 

Ich bin im Krankenstand und wurde gekündigt. Habe ich weiterhin Anspruch auf Krankengeld?

Ja, Sie haben auch während einer Kündigung im Krankenstand Anspruch auf Krankengeld. Für eine Bewilligung ist eine erneute Bestätigung Ihrer Ärztin/Ihres Arztes über den Fortbestand, die voraussichtliche Dauer der Dienstunfähigkeit sowie die Diagnose erforderlich.
Nähere Informationen:  Krankengeld

 

Ich bin wenige Tage nach Ende meines Dienstverhältnisses erkrankt, besteht dennoch Anspruch auf Krankengeld?

Ja, Sie haben auch nach Ende Ihres Dienstverhältnisses Anspruch auf Krankengeld. Für eine Bewilligung ist eine erneute Bestätigung Ihrer Ärztin/Ihres Arztes über den Fortbestand, die voraussichtliche Dauer der Dienstunfähigkeit sowie die Diagnose erforderlich.

Nähere Informationen:  Krankengeld 

 

Ich erhalte derzeit Krankengeld, mein Dienstverhältnis endet jedoch demnächst. Wird die Auszahlung fortgesetzt?

Bei durchgehender Krankmeldung mit gleicher Diagnose und innerhalb der Höchstdauer (max. 52 Wochen) besteht Anspruch auf Krankengeld. Eine erneute ärztliche Bestätigung mit Diagnose und Dauer ist erforderlich. Während der Urlaubsersatzleistung ruht das Krankengeld.

Krankenstand

Wie erhalte ich eine Krankmeldung?

Die Krankmeldung wird von Ihrer behandelnden Ärztin/Ihrem behandelnden Arzt ausgestellt, wenn eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird.

 

Wie kann ich eine Gesundmeldung vornehmen?

Die Gesundmeldung kann von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt vorgenommen werden. Alternativ können Sie sich im Bereich MeineSV selbst gesund melden.


An wen kann ich mich wenden, wenn meine Krankmeldung irrtümlich falsch ausgestellt wurde?

Die Krankmeldung kann von Ihrer behandelnden Ärztin/Ihrem behandelnden Arzt neu ausgestellt werden.

Kurkosten-Zuschuss

Ich möchte privat eine Kuranstalt besuchen, werden die Behandlungskosten übernommen?

Die KFA Wien bietet einen Kurkosten-Zuschuss an. Die Höhe des Zuschusses hängt von verschiedenen Faktoren ab. 
Nähere Informationen:  Kurzuschuss.

Mitgliedschaft und Mitversicherung

Wie bekomme ich einen Versicherungsdatenauszug?

Ein Auszug Ihrer persönlichen Versicherungsdaten wird Ihnen nach schriftlicher Anfrage per Post zugesandt. Kontaktieren Sie direkt die Fachabteilung: mitgliederevidenz@kfawien.at

Nähere Informationen: Einreichungen allgemein.

 

Ich bin derzeit in Karenzurlaub ohne Bezüge. Kann ich mich freiwillig weiter versichern?

Ja, eine freiwillige Versicherung im Urlaub ohne Bezüge ist möglich. Für die Antragstellung benötigen wir Kopien der folgenden Unterlagen:

  • Bewilligter Bescheid der MA 2 über Urlaub ohne Bezüge
  • Letzter aktueller Gehaltsabschnitt (falls davor Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde, den Kinderbetreuungsgeld-Bescheid mit Tagsatz übermitteln)
  • Formloses Ansuchen, Vorlage unter:  hier (PDF, 349 KB).

Nähere Informationen zur Einreichung:  Einreichungen allgemein.

Nähere Informationen zur freiwilligen Mitgliedschaft:  Freiwillige Mitglieder.

 

Ich möchte mein Kind mitversichern, welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Mitversicherung von minderjährigen Kindern wird eine Kopie der Geburtsurkunde benötigt. Ist Ihr Kind bereits volljährig, benötigen wir zusätzlich eine aktuelle Schul- oder Studienbestätigung.

Nähere Informationen:  Angehörige.

 

Meine Angehörige/Mein Angehöriger ist bei mir mitversichert und geringfügig beschäftigt. Bleibt die Mitversicherung aufrecht?

Wird die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten, bleibt die Mitversicherung bestehen – andernfalls endet sie automatisch.

 

Mein Kind wird 18 – bleibt die Mitversicherung bestehen?

Eine Verlängerung der Mitversicherung erfolgt nicht automatisch. Für die Verlängerung benötigen wir eine aktuelle Schul- oder Studienbestätigung (Kopie). 

Nähere Informationen: Angehörige.

 

Mein Kind beendet demnächst die Schule bzw. seinen Präsenz-//Zivildienst und sucht danach eine Arbeitsstelle. Ist eine Mitversicherung weiterhin möglich?“

Ja, eine Mitversicherung ist bis zu 2 Jahre nach Schulende oder Ende des Präsenz-/Zivildienstes möglich.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Kopie vom Abschlusszeugnis bzw. Kopie vom Abrüstungsbescheid
  • Formloses Ansuchen mit der Information, dass Ihr Kind auf Arbeitssuche ist 

Ein möglicher Anspruch auf Mitversicherung wird von unserer Fachabteilung geprüft.

Nähere Informationen:  Angehörige.

 

Mein Sohn schließt bald seinen Präsenz-/Zivildienst ab und beginnt anschließend eine Schule oder ein Studium. Kann ich ihn weiterhin mitversichern?

Ja, grundsätzlich ist bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres eine Mitversicherung möglich. Jährlich ist eine aktuelle Schul- oder Studienbestätigung vorzulegen. Ein Anspruch auf Mitversicherung wird von unserer Fachabteilung geprüft.

Nähere Informationen:  Angehörige.

 

Kann ich eine*n Angehörige*n bei mir mitversichern?

Ja, für einen bestimmten Personenkreis (Angehörige) ist eine Mitversicherung unter gewissen Voraussetzungen möglich. Unter anderem muss die*der Angehörige den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben und darf nicht selbst (nach einer gesetzlichen Vorschrift) krankenversichert sein. Ein Anspruch auf Mitversicherung wird von unserer Fachabteilung geprüft.

Nähere Informationen:  Angehörige.

 

OP-Bewilligungen

Wann benötige ich eine OP-Bewilligung?

Spezifische Operationen ohne klaren Krankenbehandlungszweck erfordern vorab eine chefärztliche Bewilligung. 
Bewilligungspflichtige Operationen:  Unterlagen für bewilligungspflichtige Operationen (PDF, 130 KB).

 

Wie gehe ich vor, wenn ich eine OP-Bewilligung benötige? Wie lange dauert die Bearbeitung?

Für eine OP-Bewilligung benötigen wir weiterführende Unterlagen, Details finden Sie in der Checkliste:  Unterlagen für bewilligungspflichtige Operationen (PDF, 552 KB)).
Bitte übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen ausschließlich in Kopie.
Sie werden per Post über die Bewilligung oder Ablehnung der Operation informiert.

Informationen zur Einreichung: Einreichungen allgemein.

Informationen zur Bearbeitungsdauer: Bearbeitungsdauer.


Ist für eine OP-Bewilligung ein persönlicher Termin beim Chefärztlichen Dienst erforderlich?

Die medizinische Entscheidung erfolgt meist anhand der Unterlagen, ein Termin ist nur ausnahmsweise nötig.

 

Wo kann die bewilligte Operation durchgeführt werden?

Operationen sind in öffentlichen und privaten Gesundheitseinrichtungen in Österreich möglich. Details entnehmen Sie dem Bewilligungsschreiben.

Ortswechsel

Wie beantrage ich während eines Krankenstandes einen Ortswechsel?

Für die Beantragung eines Ortswechsels während des Krankenstandes ist eine Mitteilung erforderlich.

Mitteilung Ortswechsel:  Ortswechsel Krankenstand (PDF, 195 KB)

Informationen zur Einreichung: Einreichungen allgemein .

Sie werden per Post über die Bewilligung oder Ablehnung des Ortswechsels informiert.

Hinweis: Pragmatisierte Beamt*innen richten ihre Anfrage direkt an die zuständige Dienststelle.

 

Unter welchen Voraussetzungen ist ein Ortswechsel während eines Krankenstandes möglich?

Ein Ortswechsel von mehr als einem Tag während des Krankenstands muss von der KFA Wien vorab genehmigt werden.

Voraussetzungen:

  • Der Ortswechsel muss von der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt befürwortet werden.
  • Der Ortswechsel darf sich auf den Heilungsverlauf nicht negativ auswirken.
  • Der Ortswechsel ist nur möglich, wenn am Aufenthaltsort eine hinreichende medizinische Behandlung gewährleistet ist.
  • Der Ortswechsel darf max. 14 Tage dauern, kann nur einmal jährlich beantragt werden und ist innerhalb Europas möglich.

 

Muss ich den Ortswechsel im Krankenstand auch melden, wenn ich mich an meinem Zweitwohnsitz aufhalte?

Nein, bei einem Aufenthalt an einem Zeitwohnsitz ist keine Meldung erforderlich. 

Pflegegeld

Ich möchte Pflegegeld beantragen, an wen kann ich mich wenden?

  • Kontakt Pflegegeld für aktive/pensionierte Beamtinnen und Beamte: 
    BVAEB, Tel.Nr. 05 04 05 23700.
  • Kontakt Pflegegeld für aktive/pensionierte Vertragsbedienstete:
    PVA, Tel.Nr. 05 03 03.
  • Kontakt Pflegegeld für aktive/pensionierte Angestellte der UniCredit Bank Austria:
    Jene Stelle, die Gehalt/Pension auszahlt. 

Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie

Benötige ich für Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie eine Bewilligung?

Ja, für die Inanspruchnahme von Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie ist es erforderlich, die  ärztliche Verordnung vor Behandlungsbeginn einzureichen. Informationen zur Einreichung: Einreichungen allgemein.

 

Kann ich die Therapeutin/den Therapeuten wechseln?

Ja, ein Wechsel der Therapeutin/des Therapeuten ist möglich.

 

Ich möchte Therapien in einem physikalischen Institut in Anspruch nehmen. Welche Institute sind Vertragspartner der KFA Wien?

Informationen zu den Vertragspartnern der KFA Wien finden Sie im Bereich der Vertragspartner-Landkarte: 
VP-Landkarte

 

Wie lange ist eine Verordnung für physikalische Behandlungen gültig?

Eine ärztliche Verordnung für physikalische Behandlungen ist ab dem Ausstellungsdatum 3 Monate und ab dem Bewilligungsdatum 12 Monate gültig. 

Psychotherapie

Wie kann ich einen Antrag auf Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung einreichen? Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?

Für die Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung benötigen wir einen Antrag vor Behandlungsbeginn.

Antragsformular  Psychotherapie: Antragsformular Psychotherapie Kostenübernahme (PDF, 2 MB)

Informationen zur Einreichung: Einreichungen allgemein.

Informationen zur Bearbeitungsdauer: Bearbeitungsdauer.

Rehabilitationsgeld (Rehageld)

Wann habe ich Anspruch auf Rehageld?

Rehabilitationsgeld (Rehageld) können Personen mit Geburtsdatum ab 01.01.1964 erhalten, die vorübergehend (mindestens sechs Monate) aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können. Diese Geldleistung soll die Betroffenen unterstützen, wieder arbeitsfähig zu werden. Die KFA Wien ist für die Auszahlung (nicht jedoch für die Bewilligung) des Rehabilitationsgeldes an ihre Versicherten zuständig.

 

Wann wird das Rehageld ausgezahlt?

Bei bestehendem Anspruch wird das Rehabilitationsgeld im Abstand von jeweils 28 Tagen ausbezahlt.

 

Über welchen Zeitraum erhalte ich Rehageld?

Über die Dauer des Rehageldbezuges entscheidet die PVA.

 

Bleibt der Anspruch auf Rehageld bestehen, auch wenn ich wieder arbeite?

Ja, wenn Sie während Ihres Rehageldbezuges Ihre Arbeit wieder aufnehmen,  haben Sie Anspruch auf Teilrehageld. Für die Bewilligung benötigen wir Ihren Gehaltszettel. 

Informationen zur Einreichung: Einreichungen allgemein.

Rezepte und Rezeptgebührenbefreiung

Wie kann ich mein Rezept einreichen?

Medikamente mit chefärztliche Bewilligung Ihrer behandelnden Ärztin/Ihrem behandelnden Arzt über das ABS-System (elektronisches Arzneimittelbewilligungssystem) der KFA Wien zur Bewilligung eingereicht.
Wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Ärztin/Ihren Arzt.

Weitere Informationen: Einreichungen allgemein.

 

Wer hat Anspruch auf eine Befreiung von der Rezeptgebühr?

Unter bestimmten Voraussetzung können Sie von der Rezeptgebühr befreit werden.

Weitere Informationen: Rezeptgebührenbefreiung.

 

Wie kann ich einen Antrag für eine Rezeptgebührenbefreiung einreichen? Welche Unterlagen sind erforderlich?

Um von der Rezeptgebühr befreit zu werden, ist ein Antrag erforderlich. 
Die KFA Wien benötigt aktuelle Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen (zB Gehalts-/Pensionsnachweise, Bescheide über Krankengeld, Arbeitslosengeld).

Weitere Informationen: Einreichungen allgemein.

Selbstbehalt

Kann ich eine Rechnung über den Selbstbehalt einreichen?

Nein, der Selbstbehalt bezieht sich auf den Teil der Behandlungskosten, den Versicherte selbst tragen müssen. 

Stillprämie  

Über welchen Zeitraum erhalte ich die Stillprämie und in welcher Höhe?

Bei Selbststillen in der 9.–12. Lebenswoche zahlt die KFA Wien auf Antrag und mit Stillbestätigung eine einmalige Stillprämie für max. 28 Tage. Die Höhe des Tagsatzes entnehmen Sie dem Anhang der Krankenordnung: Krankenordnung


Wie kann ich die Stillprämie beantragen?

Für eine Beantragung der Stillprämie ist eine Kopie der Geburtsurkunde erforderlich.  Anschließend erhalten Sie das Antragsformular per Post. Nach dem 84. Tag lassen Sie es von Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme bestätigen. Danach senden Sie das unterschriebene Formular an die KFA Wien.

Nähere Informationen: Einreichungen allgemein.

 
Todesfall

Welche Unterstützung gibt es für Bestattungskosten?

Die KFA Wien bietet Unterstützung bei Bestattungskosten an.
Informationen zur Höhe entnehmen Sie dem Anhang der Krankenordnung: Krankenordnung 

Wie kann ich eine Erstattung für Bestattungskosten beantragen?

Bei Beauftragung eines privaten Bestattungsunternehmen, reichen Sie bitte die bezahlte Honorarnote und Sterbeurkunde ein. Bei Bestattung durch die Bestattung Wien erfolgt die Verrechnung des Bestattungskostenbeitrages direkt.

Nähere Informationen: Einreichungen allgemein

 

Eine Angehörige/ein Angehöriger ist verstorben. Ist ein nachträgliches Einreichen einer Wahlarztrechnung möglich und wie lange dauert die Kostenrückerstattung?

Bei Verlust eines Angehörigen ist das nachträgliche Einreichen einer Wahlarztrechnung möglich. Eine Kostenerstattung an die Verfügungsberechtigte/den Verfügungsberechtigten erfolgt nach Vorliegen eines  gerichtlichen Einantwortungsbeschlusses.  

Nähere Informationen: Einreichungen allgemein

 

Der Notar hat mich über das bei der KFA Wien vorhandene Guthaben informiert. Welche Unterlagen benötigen Sie für eine Auszahlung?

Für die Auszahlung eines Guthabens von einem verstorbenen Mitglied benötigen wir den gerichtlichen Einantwortungsbeschluss sowie den IBAN des Verfügungsberechtigten.

Nähere Informationen: Einreichungen allgemein

Transport - und Fahrtkosten

Wie erhalte ich einen Transportschein?

Wenn die Voraussetzungen für einen Transport erfüllt sind, stellt Ihre Ärztin/Ihr Arzt den benötigen Transportschein aus. 

Was gilt bei Transporten von Serienbehandlungen?

Serienbehandlungen sind wiederholte, medizinisch notwendige Behandlungen, wie Physiotherapie, Dialysebehandlungen, Chemo- oder Strahlentherapie. Die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die KFA Wien müssen für jede einzelne Fahrt gegeben sein.
  

Was bedeutet gehunfähig?

Gehunfähig heißt, dass jemand aus gesundheitlichen Gründen auch mit Begleitung kein öffentliches Verkehrsmittel nutzen kann. Dies muss ärztlich begründet sein.

Welche Vertragspartner hat die KFA Wien?

Die KFA Wien hat österreichweit Verträge mit Ärztinnen/Ärzte, Nichtärztliche Gesundheitsberufsgruppen sowie Instituten.
Unsere Vertragspartner:  Vertragspartner-Landkarte.

Trink-/Sondennahrung

Ich benötige eine Trink-/Sondennahrung, wie kann ich diese bestellen?

Für eine Bestellung von Trink-/Sondernahrung benötigen wir eine ärztliche Verordnung unter Angabe der genauen Diagnose. Die meisten Hersteller bieten Bestellformulare an, welche auf ihrer Website zum Download zur Verfügung stehen. Verordnungen der ÖGK sind auch für Versicherte der KFA Wien gültig. Die Lieferung der Trink-/Sondennahrung erfolgt von der Herstellungsfirma direkt an Ihre Wohnadresse. 

Kontaktdaten der Hersteller:  Kontaktliste Hersteller TrinkSondennahrung (PDF, 100 KB).

Informationen zur Einreichung an den Chefärztlichen Dienst: Einreichungen allgemein

 

Wer ist zuständig, wenn meine Lieferung nicht ankommt?

Bei Problemen mit der Lieferung von Trink-/Sondennahrung kontaktieren Sie bitte direkt den Hersteller. 

Kontaktdaten der Hersteller: Kontaktliste Hersteller TrinkSondennahrung (PDF, 100 KB).


Verordnungen

Wie lange ist eine Verordnung gültig?

Eine ärztliche Verordnung ist ab Ausstellungsdatum 3 Monate gültig. 

Eine Verordnung für bewilligungspflichtige Heilbehelfe, ist ab Bewilligungsdatum 3 Monate gültig.

Eine Ärztliche Verordnung für physikalische Behandlungen ist ab dem Ausstellungsdatum 3 Monate und  ab Bewilligungsdatum 12 Monate gültig. 

 

Warum bekomme ich die Verordnung nicht per E-Mail retour sondern per Post?

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es uns nicht gestattet, Gesundheitsdaten per E-Mail zu versenden. 

 

Versicherungsbestätigung 

Wie erhalte ich eine Versicherungsbestätigung?

Eine Zusendung der Versicherungsbestätigung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gestattet. Sie erhalten daher die Versicherungsbestätigung Post.

Alternativ können Sie eine digitale Zustellung nutzen (e-Zustellung). Dazu brauchen Sie eine ID-Austria und eine Registrierung für die eZustellung. Nach Freischaltung erhalten Sie behördliche Schreiben – auch von der KFA Wien – digital in Ihren Postkorb.


 Ist die Versicherungsbestätigung für die Privat-/Zusatzversicherung ausreichend?

Ja, die Übermittlung der KFA-Versicherungsbestätigung und die Kopie der Rechnung inkl. Stempel  ist für Privat-/Zusatzversicherungsinstitute ausreichend.

 

Vorsorgeuntersuchung

Wann habe ich Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung?

Versicherte ab 18 Jahren haben  einmal jährlich Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung. Zwischen zwei Vorsorgeuntersuchungen muss ein Abstand von 365 Tagen liegen.  

Wochengeld

Wie erhalte ich Wochengeld?

Ihre Dienstgeberin übermittelt der KFA Wien automatisch eine Arbeits- und Entgeltbestätigung sowie Informationen zum voraussichtlichen Geburtstermin. Die Übermittlung der Unterlagen gilt als Antrag auf Wochengeld.

Nähere Informationen:  Wochengeld.


Ich habe ein vorzeitiges Beschäftigungsverbot (Mutterschutz). Wie gehe ich weiter vor?

Bei einem vorzeitigen Beschäftigungsverbot benötigen wir ein fachärztliches Zeugnis. Informationen zur Einreichung unter: Einreichungen allgemein.

Nähere Informationen zu vorzeitigem Mutterschutz: Rund ums Kind  

 

Habe ich als mitversicherte Person Anspruch auf Wochengeld?

Nein, nur selbstversicherte Personen haben Anspruch auf Wochengeld, da es den entfallenden Verdienst ersetzt.

 

Neben meiner Vollzeitbeschäftigung arbeite ich auch geringfügig, wird das bei der Berechnung des Wochengeldes berücksichtigt?

Ja, eine geringfügige Tätigkeit wird bei der Berechnung des Wochengeldes berücksichtigt. Wir benötigen eine Arbeits- und Entgeltbestätigung Ihres geringfügigen Arbeitgebers. 

Informationen zur Einreichung: Einreichungen allgemein.

 

Zahnbehandlung

Wie hoch ist die Kostenerstattung bei einer Krone oder bei einem Implantat?

Die KFA Wien erstattet Kosten bei Zahnbehandlungen, die Voraussetzungen und jeweilige Höhe finden Sie unter:
Kostenerstattung Zahngesundheit

 

Werden die Kosten einer Parodontalbehandlung übernommen? Was muss ich für eine etwaige Kostenübernahme beachten?

Die KFA Wien erstattet Kosten bei Zahnbehandlungen, die Voraussetzungen und jeweilige Höhe finden Sie unter:

 Zahngesundheit  

Informationen zur Einreichung: Einreichungen allgemein.

 

Was bedeutet PGU?

PGU (Parodontale Grunduntersuchung) ist eine schnelle Methode zur Erkennung von Zahnfleisch- oder Parodontalerkrankungen. Sie bestimmt, ob Gingivitis oder Parodontitis vorliegt, und legt die weiteren Behandlungsschritte fest.

 

Welche Kostenerstattung gibt es für Mundhygiene?

Seit 01.04.2025 gilt Mundhygiene für Erwachsene als Kassenleistung und wird einmal jährlich anerkannt. Kosten in  Höhe von € 92,- werden von der KFA Wien übernommen, der Selbstbehalt beträgt € 23,-.

Nähere Informationen Zahngesundheit 

 

Benötigt die KFA Wien einen Heilkostenplan?

Nein, die KFA Wien berechnet keine Heilkostenpläne.

 

Wann kann ich eine neue Zahnprothese beantragen?

Ein neues Metallgerüst oder eine totale Dauerprothese kann alle 6 Jahre, eine Kunststoffprothese alle 4 Jahre beantragt werden.

Informationen zur Einreichung: Einreichungen allgemein.

 

Wann kann ich neue Klammerzahnkronen beantragen?

Neue Klammerzahnkronen kann alle 6 Jahre beantragt werden. Werden mehr als zwei pro Kiefer beantragt, ist einer medizinische Begründung sowie ein Panoramaröntgens erforderlich.

Informationen zur Einreichung: Einreichungen allgemein.

 

Ich plane eine zahnärztliche Behandlung im Sanatorium Hera, muss ich die Rechnung bei Ihnen einreichen?

Bei einer zahnärztlichen Behandlung im Sanatorium Hera wird der Rückerstattungsbetrag der KFA Wien automatisch abgezogen – er ist auf Ihrer Honorarnote ersichtlich. Ausgenommen sind Mundhygiene-Behandlungen.