Rechtsgrundlagen
- Die KFA Wien hat gemeinsam mit der Ärztekammer für Wien mit 1.1.1980 einen Gesamtvertrag (2.12 MB).
Seither wurden mehrfache Zusatzübereinkommen getroffen: - Zusatzübereinkommen gültig ab 1.5.2015 (160.2 KB)
- Zusatzübereinkommen gültig ab 1.3.2017 (353.3 KB)
- Zusatzübereinkommen gültig ab 1.4.2018 (103.4 KB)
- Zusatzübereinkommen gültig ab 1.4.2020 (1.17 MB)
- Zusatzübereinkommen gültig ab 1.7.2021 (886.9 KB)
- Zusatzübereinkommen gültig ab 1.4.2022 (576.1 KB)
- Zusatzübereinkommen Long Covid gültig vom 1.7.2022 bis 30.6.2023 (2.45 MB)
- Die gesamtvertragliche Vereinbarung (502.2 KB) wurde mit 21.3.2002 abgeschlossen.
Seit 1.7.2005 besitzt die E-Card-Vereinbarung (2.68 MB) Gültigkeit. Diese wurde mit einer Zusatzvereinbarung (5.58 MB) und mit dem Zusatzübereinkommen e-Rezept (130.0 KB) erweitert.
- Richtlinien über die Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze bei der Krankenbehandlung:
- Mit unseren Vertragsärzt*innen werden jeweils eigene Einzelverträge abgeschlossen. Sie finden hier unseren Mustereinzelvertrag (25.3 KB).
„Vorsorge ist besser als Nachsorge“
- Unsere Vereinbarung (275.8 KB) abgeschlossen mit der Ärztekammer Wien
- Online Ärztebroschüre (1.55 MB) – herausgegeben vom Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Online Formulare:
Ordinationsbedarf
Die Regelungen zur Abgeltung des Ordinationsbedarfs der Vertragsärzt*innen der KFA Wien wurden mit Zusatzübereinkommen (410.1 KB) vom 1.4.2020 auf neue Beine gestellt.
Weiterführende Links
- Link Chipkarte.at (e-card Infos)
- Für Ärzt*innen:
- Unter „Für Vertragspartner“ zu finden: