Kostenerstattung

Die KFA Wien bietet ihren Mitgliedern einen umfassenden Versicherungsschutz und zählt zahlreiche Gesundheitsdienstleister*innen zu ihren Vertragspartner*innen. Ergänzend dazu bieten wir die Möglichkeit von Kostenrückerstattungen nach klaren Regelungen, wenn Sie von Wahlpartner*innen behandelt werden.

Wahlpartner*innen, also Gesundheitsdienstleister*innen ohne Vertrag, verrechnen ihre Leistungen nicht direkt mit der KFA Wien, sondern stellen eine Honorarnote aus. Diese können Sie bei der KFA Wien zur Kostenerstattung einreichen.

Bitte beachten Sie: Die Honorare werden von den Behandler*innen frei festgelegt. Die KFA Wien ersetzt jenen Betrag, der für eine vertragliche Behandlung angefallen wäre. 

Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich selbst einreichen möchte? 

Bitte stellen Sie sicher, dass folgende Dokumente dem Antrag beiliegen:

  • Rechnung / Honorarnote mit angeführter Diagnose
  • Zahlungsnachweis, falls nicht bereits auf der Rechnung vermerkt
  • IBAN und Kontoinhaber*in, wenn Sie nicht für sich selbst einreichen
  • Gegebenenfalls eine ärztliche Verordnung der Leistung 
  • Gegebenenfalls die chefärztliche Bewilligung

Wie kann ich meine Rechnung zur Kostenerstattung einreichen?

Zur Einreichung Ihrer Unterlagen stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:

oder

Einreichung durch Wahlärzt*innen

Seit dem 01.06.2025 sind Wahlärzt*innen unter gewissen Voraussetzungen verpflichtet, bereits bezahlte Honorarnoten für erstattungsfähige Leistungen für Sie auf elektronischem Weg mittels WAHonline direkt an die KFA Wien zu übermitteln.

Kontaktmöglichkeiten