Kur & Gesundheitsvorsorge Aktiv

Kuraufenthalt

Kuraufenthalte verfolgen das Ziel, die Gesundheit nachhaltig zu festigen oder zu verbessern. Eine Kur dauert meist drei Wochen und findet in einer spezialisierten Kureinrichtung statt.

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Gesundheitsvorsorge Aktiv

Die Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) ist eine Weiterentwicklung der Kur und konzentriert sich bei Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates vorrangig auf die individuelle Förderung der Gesundheit und die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit. Aktive Therapien und Bewegung zählen zu den Basisleistungen eines jeden GVA-Aufenthalts, dieser wird durch Workshops für einen gesunden und selbstbestimmten Alltag ergänzt.

Kur- und GVA-Aufenthalte sind freiwillige Leistungen ohne Rechtsanspruch. Vor jedem Aufenthalt ist ein Antrag zu stellen, über den der Chefärztliche Dienst der KFA Wien entscheidet. Voraussetzung für die Bewilligung sind zuvor durchgeführte ambulante Physiotherapien. Bleiben die Beschwerden trotz dieser Vorbehandlung bestehen, kann eine GVA zur nachhaltigen Stabilisierung und Verbesserung der Beweglichkeit beantragt werden.

Antragstellung

  • Ein Antrag muss rechtzeitig vor Inanspruchnahme eines Aufenthaltes gestellt werden. Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt füllt gemeinsam mit Ihnen den entsprechenden Antrag aus. Für die Kur bzw. GVA benötigen Sie - wie vor einem Rehabilitationsaufenthalt - vorab die Bewilligung des chefärztlichen Dienstes, eine nachträgliche Genehmigung ist nicht möglich.

Zuzahlung

Kur- und GVA-Aufenthalte sind freiwillige Leistungen. Die Kosten übernimmt größtenteils die KFA Wien - gemäß der Krankenordnung wird eine Selbstbeteiligung für den gesamten Aufenthalt vorgeschrieben:

Tabellen Bezeichnung
Selbstbeteiligung für Kuraufenthalte:EUR 624,75
Selbstbeteiligung für GVA-Aufenthalte:EUR 677,46
(Jahresbeitrag 2026) 

Die Selbstbeteiligung entfällt, wenn Sie von der Rezeptgebühr befreit sind.

Die Zuzahlung ist direkt in der Einrichtung oder per Rechnung bis 14 Tage vor Antritt zu leisten.

Kurmittel-Zuschuss

Für physikalische Therapien in einem Kurinstitut können Kostenbeteiligungen gewährt werden. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung und die Bewilligung durch den Chefärztlichen Dienst der KFA Wien. Aufenthalt und Therapien sind vorerst selbst zu bezahlen. Nach Einreichung der Rechnung (mindestens 10 Therapien, Aufenthalt mind. 14 Tage) erfolgt die Rückerstattung laut KFA-Tarif (maximal EUR 13,08 pro bewilligten Tag).

Kurkosten-Zuschuss

Für selbst bezahlte Kuraufenthalte kann ein Zuschuss beantragt werden  (Aufenthalt mind. 14 Tage, mindestens 10 physikalische Therapien). Dazu benötigen Sie ein ärztlich ausgefülltes Antragsformular, das vor Kurbeginn an die KFA Wien geschickt und chefärztlich bewilligt werden muss. Nach Einreichung der Aufenthaltsbestätigung inkl. Nachweis der absolvierten Therapien erfolgt die Rückerstattung für die Anzahl der bewilligten Tage laut KFA-Tarif (maximal EUR 13,08 pro bewilligten Tag).

Kontaktmöglichkeiten