Todesfall

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Bei einem Todesfall oder einer Totgeburt besteht – als Hilfe in dieser schweren Zeit – die Möglichkeit, einen Bestattungskostenbeitrag zu beantragen. Den Antrag stellt jene Person, die die Bestattungskosten getragen hat. Der Bestattungskostenbeitrag gilt ausschließlich bei Verlust eines Angehörigen.

Bei Beauftragung eines privaten Bestattungsunternehmens reichen Sie die bezahlte Honorarnote und Sterbeurkunde ein. Bei Bestattung durch die Bestattung Wien erfolgt die Verrechnung des Bestattungskostenbeitrages direkt.

Wie möchten Sie das Service nutzen?

Zur Einreichung Ihrer Unterlagen stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:

oder

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