Informationen für Allgemeinmediziner*innen und Fachärzt*innen
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen und Formulare, um Ihnen die Arbeit als Vertragsärzt*in der KFA Wien zu erleichtern.
Ihre Vorteile als KFA-Vertragsärzt*in:
- Invertragnahme ohne Ausschreibungsverfahren oder Berücksichtigung eines Stellenplans im gesamten Bundesgebiet.
- Invertragnahme exklusiv mit der KFA Wien möglich.
- Geringe Anzahl an Mindestöffnungszeiten für eine ausgewogene Work-Life-Balance.
- Altersgrenze auf 75 Jahre angehoben.
- Von der Invertragnahme bis zur Abrechnung: Die Abteilung Gesundheitsversorgung & Verrechnungsmanagement (GVM) als Ansprechpartnerin gewährleistet individuelle Betreuung, sorgt für unkomplizierte Abläufe und ermöglicht kurze Kommunikationswege.
Rechtsgrundlagen
Die KFA Wien hat gemeinsam mit der Ärztekammer für Wien per 01.08.2025 einen bundesweit geltenden Gesamtvertrag abgeschlossen.
Gesamtvertrag
Honorarordnung
Rechtsgrundlagen
Richtlinien über die Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze bei der Krankenbehandlung:
Wiederverlautbarung vom 26.11.2005
Änderung der Richtlinien mit 2016
Änderung der Richtlinien mit 2018
Mit unseren Vertragsärzt*innen oder mit den Teilnehmer*innen von Vertrags-Gruppenpraxen werden jeweils eigene Einzelverträge auf Basis des Gesamtvertrags abgeschlossen.
Mustereinzelvertrag
Ordinationsbedarf
Die Regelungen zur Abgeltung des Ordinationsbedarfs der Vertragsärzt*innen der KFA Wien finden sich in Anhang 4 der Honorarordnung.
Anträge / Formulare
Im Folgenden stellt die KFA Wien ihren Vertragspartner*innen die wichtigsten Formulare online zur Verfügung: