Versichertenschutz

Die Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien – KFA Wien – gewährleistet eine verlässliche Gesundheitsversorgung für mehr als 130.000 öffentlich Bedienstete der Stadt Wien und deren Angehörige. 

Die KFA Wien bietet nicht nur medizinische Versorgung im Krankheitsfall, sondern auch umfassende Vorsorge- und Präventionsleistungen sowie arbeitsmedizinische Betreuung. Die KFA Wien denkt Gesundheit ganzheitlich – und das auf höchstem Niveau.

Mit Einrichtungen wie dem Sanatorium Hera bietet die KFA Wien seit Jahrzehnten hochwertige medizinische Leistungen. Gleichzeitig wird laufend in Innovation investiert: Ein Gesundheits- und Vorsorgezentrum, ein eigenes Arbeitsmedizinisches Zentrum sowie eine Digitalisierungsoffensive sichern eine moderne, effiziente und patientennahe Versorgung.

Die KFA Wien übernimmt die Krankenfürsorge für folgende Personen:

  • Beamt*innen der Gemeinde Wien,
  • Vertragsbedienstete der Gemeinde Wien, deren Dienstverhältnis gemäß der Vertragsbedienstetenordnung 1995 – VBO 1995 nach dem 31. Dezember 2000 begründet wurde, oder gemäß dem Wiener Bedienstetengesetz – W-BedG, LGBl. für Wien Nr. 33/2017, nach Ablauf des 31. Dezember 2017 begründet worden ist.
  • Pensionist*innen der ehemaligen Bank Austria Aktiengesellschaft, die von der Vollversicherung (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) ausgenommen sind
  • Die im Abschnitt 1 bis 4 des Wiener Bezügegesetzes 1995 und die im § 13 des Wiener Bezügegesetzes 1997 angeführten Funktionär*innen und Organe der Gemeinde Wien, sofern sie nicht bereits in einer gesetzlichen Pflichtversicherung krankenversichert sind,
  • Personen, die einen Ruhe- oder Versorgungsbezug oder eine Pension nach einem oben genannten Dienstverhältnis beziehen (Pensionist*innen).

oder

Freiwillige Weiterversicherung

Karenz zur Pflege eines behinderten Kindes

Mitglieder können während einer Pflegekarenz (gegen Entfall der Bezüge) freiwillig bei der KFA Wien versichert bleiben.

Karenzurlaub

Während eines Karenzurlaubs (Urlaub ohne Bezüge) ist eine freiwillige Weiterversicherung möglich. Der Beitrag wird auf Basis des letzten Bezugs vor Beginn des Ruhens berechnet.

Erforderliche Unterlagen:

  • Bescheid über den Urlaub ohne Bezüge
  • Aktueller Gehaltsnachweis
  • Antrag für freiwillige Weiterversicherung

Kontaktmöglichkeiten