Rezeptgebührenbefreiung

Es gibt zwei Arten der Befreiung:

  • Obergrenze (ohne Antrag): Übersteigen die gezahlten Rezeptgebühren 2 % des Jahresnettoeinkommens, erfolgt automatisch eine Befreiung ab diesem Zeitpunkt bis Jahresende.
  • Einkommensabhängige Befreiung (mit Antrag): Bei geringem Einkommen oder bestimmten Sozialleistungen ist eine Befreiung möglich.

Richtsätze (Jahresbeitrag 2026):

AlleinstehendeEUR 1.308,39
EhepaareEUR 2.064,12
pro KindEUR 201,88

Um von der Rezeptgebühr befreit zu werden, ist ein formloser Antrag erforderlich. Die KFA Wien benötigt aktuelle Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen (z. B. Gehalts- / Pensionsnachweise, Bescheide über Krankengeld, Arbeitslosengeld, Alimentationsnachweis).

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