Sparen Sie Zeit und Wege und reichen Sie den Antrag auf Kostenerstattung direkt online ein. Sie werden dazu zur Seite der Sozialversicherung weitergeleitet und benötigen Ihre ID Austria.
Rezeptgebührenbefreiung
Es gibt zwei Arten der Befreiung:
- Obergrenze (ohne Antrag): Übersteigen die gezahlten Rezeptgebühren 2 % des Jahresnettoeinkommens, erfolgt automatisch eine Befreiung ab diesem Zeitpunkt bis Jahresende.
- Einkommensabhängige Befreiung (mit Antrag): Bei geringem Einkommen oder bestimmten Sozialleistungen ist eine Befreiung möglich.
Richtsätze (Jahresbeitrag 2026):
| Alleinstehende | EUR 1.308,39 |
| Ehepaare | EUR 2.064,12 |
| pro Kind | EUR 201,88 |
Um von der Rezeptgebühr befreit zu werden, ist ein formloser Antrag erforderlich. Die KFA Wien benötigt aktuelle Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen (z. B. Gehalts- / Pensionsnachweise, Bescheide über Krankengeld, Arbeitslosengeld, Alimentationsnachweis).
Wie möchten Sie das Service nutzen?
Zur Einreichung Ihrer Unterlagen stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:
Alles online über MeineSV erledigen
Kontaktmöglichkeiten
Zur Einreichung Ihrer Unterlagen stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:
Per E-Mail
Die ausgefüllten Antrags-PDF(s) können Sie einfach per E-Mail an folgende Adresse senden:
Persönlich
oder über Hausbriefkasten beim Eingang der KFA Wien, Schlesingerplatz 5, 1080 Wien
Montag - Freitag, von 07:30 - 13:30 Uhr
Per Post
KFA Wien
Schlesingerplatz 5, 1080 Wien