Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Allgemein
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Kostenerstattung, Therapien oder Mitversicherung. So erhalten Sie schnell und unkompliziert wichtige Informationen und Unterstützung bei Ihren Anliegen.
- Wie kann ich einen Antrag einreichen?
Zur Einreichung Ihrer Unterlagen stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:
Alles online über MeineSV erledigen
Persönlich vor Ort
Persönlich oder über Hausbriefkasten der KFA Wien, Schlesingerplatz 5, 1080 Wien
Montag - Freitag, 07:30 - 13:30 Uhr
Per Post
KFA Wien, Schlesingerplatz 5, 1080 Wien
Bitte geben Sie stets Ihre Sozialversicherungsnummer und Ihre persönlichen Kontaktdaten an. Je nach Anliegen können Sie die zuständige Fachabteilung direkt per E-Mail kontaktieren.
- Wer ist mein*e Ansprechpartner*in bei der KFA Wien?
Mitgliedschaft, Mitversicherung, Veränderungen der persönlichen Daten, Versicherungsdatenauszug, e-Card
Antrag auf Kostenerstattung
Bewilligungen für Zahnbehandlung, Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie
Leistungen Psychotherapie
Diabetiker-Bedarf, Trink- / Sondennahrung, Ortswechsel, OP-Bewilligungen
GVA, Rehabilitations- und Kurangelegenheiten
Rezeptbewilligungen, Rezeptgebührenbefreiung
Antrag auf Geburtenbeitrag
Krankengeld
Rehabilitationsgeld
Wochengeld, ärztliche Bestätigung für vorzeitigen Mutterschutz
Anforderung einer Versicherungszeitenbestätigung oder eines Versicherungsdatenauszuges
Anforderung einer Versicherungsbestätigung im wahlärztlichen Bereich
Transporte
Auslandskrankenschein für Nicht-EU-Länder
Fragen über Vertragspartner*innen
- Wie kann ich eine allgemeine Anfrage an die KFA Wien senden?
- Warum bekomme ich Schreiben von der KFA Wien per Post und nicht per E-Mail ?
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es uns nicht gestattet, Gesundheitsdaten per E-Mail zu versenden.
- Kann ich angefallene Kosten für medizinische Leistungen im Ausland einreichen?
Ja, unter gewissen Voraussetzungen. Rechnungen aus dem Ausland sind in gut leserlicher Form sowie auf Deutsch oder Englisch einzureichen.
Bei Heilmitteln ist eine konkrete Preisangabe pro bezogenem Heilmittel erforderlich.
Bei Zahnbehandlungen ist ein Zahnbild (inkl. Zahnnummer) erforderlich.
Antrag auf Erstattung von Kosten für Leistungen im Ausland einreichen
Bearbeitungsdauer
- Ich habe eine Einreichung vorgenommen, wie lange dauert die Bearbeitung?
Ihr Anliegen wird nach Einlangen so rasch wie möglich bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Prüfaufwand und Anzahl offener Anfragen. Wir bitten um Verständnis für mögliche Wartezeiten.
Chef(zahn)ärztliche Bewilligung
- Wann muss ich eine chefärztliche bzw. chefzahnärztliche Bewilligung einholen?
Eine chefärztliche bzw. chefzahnärztliche Bewilligung ist erforderlich, wenn die gewünschte Leistung bewilligungspflichtig ist. Die Bewilligung muss vor Beginn der Behandlung eingeholt werden.
Mehr über chefärztliche Bewilligung erfahren
Die KFA Wien erstattet unter bestimmten Bedingungen Kosten für ausgewählte Behandlungen.
- Wer holt die Bewilligung ein?
Die chefärztliche Bewilligung wird von der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt von der verordnenden oder überweisenden Stelle eingeholt. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Verordnung oder Überweisung.
- Wie kann ich eine chef(zahn)ärztliche Bewilligung einreichen?
Bitte übermitteln Sie gemeinsam mit Ihrem Antrag die erforderliche ärztliche Verordnung oder Überweisung sowie gegebenenfalls aktuelle Befunde und weitere medizinische Unterlagen. Geben Sie dabei auch Ihre Sozialversicherungsnummer und Kontaktdaten an.
- Wie geht es nach meiner Einreichung zur Bewilligung weiter, und wie lange dauert die Bearbeitung?
Ihr Antrag wird sorgfältig geprüft. Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie aus Datenschutzgründen per Post. Die Bearbeitungsdauer kann je nach Einzelfall variieren.
- Was passiert, wenn ich noch keine Bewilligung habe, aber bereits mit der Behandlung begonnen habe? Kann ich für die Kostenrückerstattung nachträglich eine Bewilligung einholen?
Eine chefärztliche Bewilligung muss grundsätzlich vor Beginn der Behandlung eingeholt werden. Eine nachträgliche Bewilligung für eine bereits begonnene Behandlung ist nicht möglich. Eine Kostenrückerstattung kann daher in diesem Fall nicht zugesichert werden.
CT (Computertomographie) / MRT (Magnetresonanztomographie)
- Ist eine Zuweisung für CT oder MRT bewilligungspflichtig?
Nein, aktuell ist keine Bewilligung erforderlich. Nach Erhalt Ihrer Zuweisung können Sie direkt eine Terminvereinbarung in einem Institut vornehmen.
- Welche Institute für CT bzw. MRT hat die KFA Wien unter Vertrag?
Die KFA Wien hat österreichweit Verträge mit zahlreichen CT- und MRT-Instituten.
Datenänderung
- Ich bin umgezogen oder habe einen akademischen Titel erlangt. Wie kann ich Änderungen von persönlichen Daten vornehmen?
Änderungen von persönlichen Daten können Sie über dieses Online-Formular mitteilen:
Bei Änderungen der Daten auf der e-Card erhalten Sie binnen 5–10 Werktagen automatisch eine neue per Post.
Diabetes-Artikel
- Wie erhalte ich meinen Diabetikerbedarf (Blutzuckerteststreifen, Lanzetten und Insulinnadeln)?
Sie benötigen eine Verordnung von einer Ärztin / einem Arzt für Allgemeinmedizin, einer Diabetesambulanz oder einer Fachärztin / einem Facharzt für Innere Medizin. Die Verordnung muss Angaben zur Diagnose, Therapieform und genaue Produktbezeichnung enthalten.
Nach einer Bewilligung durch die KFA Wien wird das Produkt von der Herstellungsfirma in der Regel innerhalb von 5 bis 7 Werktagen an Ihre Wohnadresse geliefert.
Mehr Informationen zur Einreichung lesen
Weitere Informationen zur Diabetikerversorgung / Heilnahrung lesen
- An wen kann ich mich wenden, wenn meine Lieferung nicht ankommt?
Kontaktieren Sie bitte direkt den Hersteller.
e-Card
- Ich benötige eine neue e-Card. Wie kann ich eine neue e-Card bestellen?
Sie können den Verlust, Diebstahl oder eine Beschädigung Ihrer e-Card per E-Mail melden. Die neue e-Card wird innerhalb von 5 - 10 Werktagen an Ihre Wohnadresse versendet.
- Warum ist meine e-Card gesperrt?
Eine e-Card kann aus verschiedenen Gründen gesperrt sein:
- Sie haben im selben Monat zwei Ärzt*innen desselben Fachgebiets konsultiert.
- Ihre e-Card ist abgelaufen.
- Es wurde Ihnen eine neue e-Card zugesandt.
- Auf Ihrer e-Card ist kein Foto registriert, somit konnte keine neue e-Card automatisiert versendet werden.
- Wo kann ich ein Foto für die e-Card registrieren lassen?
Fotos für die e-Card können bei ausgewiesenen Registrierungsstellen hinterlegt werden.
Einreichungen
- Wie kann ich Einreichungen vornehmen (Antrag, Verordnung, Rezept, Honorarnote)?
Zur Einreichung Ihrer Unterlagen stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:
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Persönlich vor Ort
Persönlich oder über Hausbriefkasten der KFA Wien, Schlesingerplatz 5, 1080 Wien
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KFA Wien
Schlesingerplatz 5, 1080 WienJe nach Anliegen können Sie direkt die zuständige Fachabteilung per E-Mail kontaktieren:
- Wie lange kann ich meine Wahlarztrechnung einreichen?
Rechnungen können bis 42 Monate ab Inanspruchnahme der Leistung eingereicht werden.
- Wie lange dauert die Bearbeitung von eingereichten Wahlarztrechnungen?
Ihr Anliegen wird nach Einlangen so rasch wie möglich bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Prüfaufwand und Anzahl offener Anfragen. Wir bitten um Verständnis für mögliche Wartezeiten.
- Ich habe mehrere Wahlarztrechnungen gleichzeitig eingereicht, warum gibt es eine unterschiedliche Bearbeitungsdauer?
Jede Rechnung muss einzeln geprüft werden. Die Anzahl der zu bearbeitenden Anträge variiert je nach Fachgebiet.
- Ich habe mehrere Wahlarztrechnungen eingereicht, warum habe ich unterschiedliche Beträge rückerstattet bekommen?
Je nach Fachgebiet und angeführten Leistungen erfolgt die Rückersatzberechnung auf Basis unterschiedlicher Tarife laut ärztlicher Honorarordnung.
- Warum wurde meine Wahlarztrechnung abgelehnt?
Eine Kostenrückerstattung ist nur unter Einhaltung verschiedener Voraussetzungen möglich. Die Ablehnung kann daher verschiedene Gründe haben (z.B. Unterlagen fehlen, die Leistung ist nicht erstattungsfähig, etc.). Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link:
- Ich habe während der Durchführung einer bewilligten Behandlung die Krankenversicherung gewechselt. Wo muss ich die Wahlarztrechnung einreichen?
Die Kostenrückerstattung erfolgt über den Versicherungsträger, bei dem Sie zu Beginn der Behandlung versichert waren. Reichen Sie die Unterlagen zunächst bei Versicherung A ein und nach deren Bearbeitung den Rest bei Versicherung B.
Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) / Kur / Rehabilitation
- Wie kann ich einen Antrag zur Bewilligung eines Kur-/Reha-Aufenthaltes einreichen?
Persönlich vor Ort
Persönlich oder über Hausbriefkasten der KFA Wien, Schlesingerplatz 5, 1080 Wien
Montag - Freitag, 07:30 - 13:30 Uhr
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KFA Wien
Schlesingerplatz 5, 1080 Wien- Kann auch meine Hausärztin / mein Hausarzt den Antrag ausfüllen?
Grundsätzlich ja – wir empfehlen jedoch, alle relevanten Fachärzt*innenbefunde gleich beizulegen, um die Bearbeitungsdauer zu verkürzen.
- Gibt es eine Liste der GVA-, Kur-, Reha-Einrichtungen, mit denen die KFA Wien einen Vertrag hat?
- Wie oft kann ich einen Kur-, oder GVA-Aufenthalt in Anspruch nehmen?
Bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen, können diese Leistungen innerhalb von sechs Jahren zweimal in Anspruch genommen werden. Vorher muss bereits eine ambulante Physiotherapie erfolgt sein.
- Warum wird mein Antrag zur PVA weitergeleitet, obwohl ich bei der KFA Wien krankenversichert bin?
Für die Genehmigung von Anträgen zur GVA-, Kur- und Rehabilitationsaufenthalten ist die pensionsauszahlende Stelle zuständig.
Folgende Situation könnte konkret auf Sie zutreffen:
Sie sind Vertragsbedienstete / Vertragsbediensteter, daher liegt die Zuständigkeit für die Bewilligung von GVA-, Kur- bzw. Rehabilitationsaufenthalten bei der PVA.
Ihre verstorbene Ehepartnerin / Ihr verstorbener Ehepartner war bei der KFA Wien versichert und Sie beziehen neben Ihrer Eigenpension eine Witwenpension / Witwerpension. Sie können daher Leistungen der KFA Wien in Anspruch nehmen, für die Bewilligung von GVA-, Kur- bzw. Rehabilitationsanträgen ist jedoch Ihre pensionsauszahlende Stelle zuständig.
Hebammen
- Kann ich eine Rechnung von einer Wahlhebamme einreichen?
Ja, bestimmte Leistungen der Wahlhebamme werden übernommen, sofern es sich dabei um Leistungen des Vertragsbereichs handelt.
- Wie hoch ist der Rückerstattungsbetrag, wenn ich eine Wahlhebamme in Anspruch nehme?
Die Höhe des Kostenersatzes richtet sich nach den tatsächlich erbrachten Leistungen und der Höhe der Vertragstarife.
- Für wen soll die Rechnung der Wahlhebamme ausgestellt werden?
Die Rechnung ist stets auf die Mutter auszustellen.
- Werden die Kosten übernommen, wenn ich eine Wahlhebamme ins Krankenhaus mitnehme?
Nein, die Betreuung durch eine Wahlhebamme im Krankenhaus ist keine Kassenleistung, sondern eine private Leistung.
- Gibt es für eine Stillberatung einen Kostenrückersatz?
Stillberatung ist keine eigene Leistung, sie wird im Rahmen des Hebammenbeistands abgegolten.
- Werden Kosten zur Geburtsvorbereitung übernommen?
Nein, Geburtsvorbereitung ist keine Kassenleistung, sondern eine private Leistung.
- Werden Kosten für eine geburtsvorbereitende Akupunktur übernommen?
Nein, geburtsvorbereitende Akupunktur ist keine Kassenleistung, sondern eine private Leistung.
Heilbehelfe und Hilfsmittel
- Was sind Heilbehelfe und Hilfsmittel?
Heilbehelfe unterstützen die Heilung oder Linderung von Krankheiten, z. B. orthopädische Schuhe, Einlagen, Inkontinenzprodukte, Diabetikerbedarf oder Verbandsmaterial.
Hilfsmittel sind Geräte wie Hörgeräte oder Prothesen, die fehlende oder eingeschränkte Körperfunktionen ersetzen oder Beeinträchtigungen lindern bzw. ausgleichen.
Mehr über Heilbehelfe und Hilfsmittel erfahren
Aufstellung bewilligungspflichtiger Heil- und Hilfsmittel ansehen
- Wie erhalte ich einen Rollstuhl, Badewannenlifter, Dusch- / Toilettenstuhl?
Sie benötigen eine ärztliche Verordnung und eine Vorab-Bewilligung durch die KFA Wien. Die Versorgung erfolgt über die Depotfirma der KFA Wien.
- Wie erhalte ich ein Pflege- oder Krankenbett?
Sie benötigen eine ärztliche Verordnung und eine Vorab-Bewilligung durch die KFA Wien. Ab Pflegestufe 5 erfolgt die Versorgung über die Depotfirma der KFA Wien.
- Wie erhalte ich eine Antidekubitusmatratze?
Sie benötigen eine ärztliche Verordnung und eine Vorab-Bewilligung durch die KFA Wien. Der Verordnung sind Wundfotos und der Dekubitusgrad beizulegen. Ab einem Dekubitusgrad III erfolgt die Versorgung über die Depotfirma der KFA Wien.
- Wie erhalte ich Pants / Pull Ons zur Inkontinenzversorgung?
Sie benötigen eine ärztliche Verordnung und eine Vorab-Bewilligung durch die KFA Wien. Für eine Kostenerstattung reichen Sie Rechnung und Verordnung bei uns ein. Ein Rückersatz kann für max. 300 Stk. im Quartal in der Höhe von 66 Cent Brutto/Stk. geleistet werden.
Zusätzlich gibt es auch Vertragsprodukte bei den Windeln.
- Wie erhalte ich eine Trifokal- / Gleitsichtbrille?
Sie benötigen eine Verordnung (Ärzt*in oder Optiker*in) und eine Vorab-Bewilligung durch die KFA Wien. Ab dem 50. Lebensjahr oder bei 2 Dioptrien Unterschied (Nähe / Ferne) besteht alle 2 Jahr Anspruch auf eine Trifokalbrille.
- Welche Kosten werden für mein Hörgerät übernommen?
Informationen zum Kostenzuschuss erhalten Sie direkt bei Ihrem Hörakustiker.
- Wie oft kann ich Kontaktlinsen beantragen?
Bei Erfüllung bestimmter Kriterien haben Sie alle zwei Jahre Anspruch auf harte und jährlich auf weiche Kontaktlinsen.
- Wie erhalte ich Schuheinlagen?
Sie benötigen eine ärztliche Verordnung, alle 12 Monate haben Sie Anspruch auf lose Schuheinlagen, diese sind bewilligungsfrei.
- Wie erhalte ich orthopädische Schuhzurichtungen?
Sie benötigen eine ärztliche Verordnung und eine Vorab-Bewilligung durch die KFA Wien.
Orthopädische Schuhzurichtungen stehen Erwachsenen alle 6 Monate zu, Kindern bis 15 Jahren alle 3 Monate.
- Wie erhalte ich orthopädische Schuhe?
Sie benötigen eine ärztliche Verordnung und eine Vorab-Bewilligung durch die KFA Wien. Alle 12 Monate haben Sie Anspruch auf orthopädische Schuhe.
Kinderbetreuungsgeld
- Wie beantrage ich Kinderbetreuungsgeld / Familienzeitbonus?
Anträge für Kinderbetreuungsgeld / Familienzeitbonus sind bei der wohnortzuständigen Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) einzureichen.
Kostenerstattung
- Für welche Leistungen bekomme ich eine Kostenerstattung?
Eine Kostenerstattung ist für Kassenleistungen mit deren Vertragstarif vorgesehen. Bei einigen Leistungen ist die Kostenerstattung je nach Tarif begrenzt. Zusätzlich gibt es für bestimmte Leistungen auch noch Kostenzuschüsse.
- Wie hoch ist die Kostenerstattung für eine bestimmte Leistung?
Die Höhe der Kostenerstattung ist von einigen Faktoren, wie der angeführten Leistungen auf der eingereichten Honorarnote, abhängig.
- Wann erhalte ich die Kostenerstattung?
Ihr Anliegen wird nach Einlangen so rasch wie möglich bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Prüfaufwand und Anzahl offener Anfragen. Nach abgeschlossener Bearbeitung erhalten Sie Ihre gebührende Kostenerstattung.
- Bekomme ich einen bestimmten Prozentsatz der Kosten zurück, wenn ich eine Wahlärztin / einen Wahlarzt aufsuche?
Sie erhalten 100% des Betrags, den eine Vertragsärztin / ein Vertragsarzt gemäß der Honorarordnung für die Erbringung der Leistung erhalten würde. Der Kostenerstattungsbetrag entspricht erfahrungsgemäß nicht dem Rechnungsbetrag, da Wahlärzt*innen ihre Honorare frei wählen können.
- Warum habe ich letztes Jahr für die gleiche Leistung einen anderen Betrag erhalten?
Aufgrund der jährlichen Tarifanpassungen kann die Höhe variieren.
- Warum entsprechen die erstatteten Kosten nicht dem Rechnungsbetrag?
Der Kostenerstattungsbetrag entspricht dem Vertragstarif und daher in der Regel nicht dem Rechnungsbetrag. Wahlpartner*innen können ihre Honorare frei wählen.
- Welche Kosten werden bei einem stationären Aufenthalt in einem Privatspital erstattet?
Die Kosten sind vorab selbst zu bezahlen, eine Kostenerstattung laut Tarif ist bei eingereichter Honorarnote möglich. Aufzahlungen für Hauskosten und Leistungen der Sonderklasse sind von einer Rückerstattung ausgeschlossen.
- Welche Kosten habe ich bei einem stationären Aufenthalt in einem öffentlichen Spital?
Grundsätzlich übernimmt die KFA Wien alle Kosten der allgemeinen Gebührenklasse. Es ist der Spitalskostenbeitrag für 28 Tage im Jahr zu leisten - d.h. es wird pro Aufenthaltstag (inkl. Aufnahme- und Entlassungstag) in der allgemeinen Gebührenklasse ein Kostenbeitrag eingehoben, dessen Höhe landesgesetzlich geregelt ist.
- Ich habe einen OP-Kostenvoranschlag von meiner Ärztin / meinem Arzt erhalten. Wieviel bekomme ich für die geplante OP zurück?
Die Abrechnung richtet sich nach der eingereichten Honorarnote und dem OP-Bericht, daher sind vorab keine genauen Angaben möglich. Operationen, die keine Krankenbehandlung benötigen vorab eine chefärztliche Bewilligung.
- Ich habe eine Rechnung für eine klinisch-psychologische Behandlung eingereicht. Weshalb erhalte ich keine Kostenerstattung?
Klinisch-psychologische Behandlungen sind derzeit keine Kassenleistungen der KFA Wien. Da die KFA Wien nicht dem ASVG unterliegt und keine Bundesmittel für diese Leistungen erhält, kann die KFA Wien bis auf Weiteres keine Kosten übernehmen. Eine Gleichstellung mit anderen Versicherungsträgern durch den Bund ist bislang nicht erfolgt.
- Für welche Impfungen werden die Kosten übernommen?
Die KFA Wien übernimmt die Kosten für bestimmte Impfungen im Rahmen des ÖIP.
Krankengeld
- Wann erhalte ich Krankengeld? Muss ich es selbst beantragen?
Das Krankengeld gebührt den anspruchsberechtigten Vertragsbediensteten und soll einen Verdienstentgang (teilweise) ersetzen, der durch eine Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit entstanden ist.
Bei aufrechtem Dienstverhältnis erhält die KFA Wien die nötige Arbeits- und Entgeltbestätigung automatisch von Ihrem*Ihrer Dienstgeber*in.
Besteht kein aufrechtes Dienstverhältnis, muss die Auszahlung von Ihnen beantragt werden.
- Habe ich als mitversicherte Person Anspruch auf Krankengeld?
Nein, Anspruch auf Krankengeld haben ausschließlich selbstversicherte Vertragsbedienstete.
- Wie hoch ist mein Krankengeld?
Die Höhe des Krankengeldes ist einkommensabhängig.
- Bekomme ich während des Bezugs von Krankengeld auch Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld (Sonderzahlungen)?
Sonderzahlungen werden bei aufrechtem Dienstverhältnis weiterhin von dem*der Dienstgeber*in ausbezahlt. Sind Sie in keinem aufrechten Dienstverhältnis, besteht kein Anspruch auf Sonderzahlungen.
- Ich bin wenige Tage nach Ende meines Dienstverhältnisses erkrankt, besteht dennoch Anspruch auf Krankengeld?
Ja, Sie haben auch nach Ende Ihres Dienstverhältnisses Anspruch auf Krankengeld. Für die Antragstellung ist eine Arbeits- und Entgeltbestätigung Ihres Dienstgebers sowie eine Bestätigung Ihrer Ärztin / Ihres Arztes über den Fortbestand, die voraussichtliche Dauer der Dienstunfähigkeit sowie die Diagnose erforderlich.
- Ich erhalte derzeit Krankengeld, mein Dienstverhältnis endet jedoch demnächst. Wird die Auszahlung fortgesetzt?
Bei durchgehender Krankmeldung mit gleicher Diagnose und innerhalb der Höchstdauer (max. 52 Wochen) besteht Anspruch auf Krankengeld. Eine erneute ärztliche Bestätigung mit Diagnose und Dauer ist erforderlich. Während der Urlaubsersatzleistung ruht das Krankengeld.
Krankenstand
- Wie erhalte ich eine Krankmeldung?
Die Krankmeldung wird von Ihrer behandelnden Ärztin / Ihrem behandelnden Arzt ausgestellt, wenn eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird.
- Wie kann ich eine Gesundmeldung vornehmen?
Die Gesundmeldung wird von Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt vorgenommen.
- An wen kann ich mich wenden, wenn meine Krankmeldung irrtümlich falsch ausgestellt wurde?
Die Krankmeldung wird von Ihrer behandelnden Ärztin / Ihrem behandelnden Arzt neu ausgestellt.
- Wie beantrage ich während eines Krankenstandes einen Ortswechsel?
Für die Beantragung eines Ortswechsels während des Krankenstandes ist ein Antrag Ihrer behandelnden Fachärztin / Ihres behandelnden Facharztes erforderlich. Sie werden per Post über die Bewilligung oder Ablehnung des Ortswechsels informiert.
Hinweis: Pragmatisierte Beamt*innen richten ihre Anfrage direkt an die zuständige Dienststelle.
Mehr dazu:
Mehr über Einreichungen erfahren- Unter welchen Voraussetzungen ist ein Ortswechsel während eines Krankenstandes möglich?
Ein Ortswechsel von mehr als einem Tag während des Krankenstands muss von der KFA Wien vorab genehmigt werden.
Voraussetzungen:
- Der Ortswechsel muss von der behandelnden Fachärztin / dem behandelnden Facharzt befürwortet werden.
- Der Ortswechsel darf sich auf den Heilungsverlauf nicht negativ auswirken.
- Der Ortswechsel ist nur möglich, wenn am Aufenthaltsort eine hinreichende medizinische Behandlung gewährleistet ist.
- Der Ortswechsel darf max. 14 Tage dauern, kann nur einmal jährlich beantragt werden und ist innerhalb Europas möglich.
- Muss ich den Ortswechsel im Krankenstand auch melden, wenn ich mich an meinem Zweitwohnsitz aufhalte?
Nein, bei einem Aufenthalt an einem Zeitwohnsitz ist keine Meldung erforderlich.
Kurmittel-Zuschuss
- Ich möchte privat eine Kuranstalt besuchen, werden die Behandlungskosten übernommen?
Die KFA Wien bietet einen Kurmittel-Zuschuss an. Die Höhe des Zuschusses hängt von KFA Tarif. Zudem ist eine Vorbewilligung erforderlich.
Mitgliedschaft und Mitversicherung
- Wie bekomme ich einen Versicherungsdatenauszug?
Ein Auszug Ihrer persönlichen Versicherungsdaten wird Ihnen nach schriftlicher Anfrage per Post zugesandt oder kann persönlich unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises ausgestellt werden.
Wenden Sie Ihre Anfrage bitte per E-Mail an: mitgliederevidenz@kfawien.at
Mehr dazu:
Mehr über Einreichungen erfahren- Ich bin derzeit in Karenzurlaub ohne Bezüge. Kann ich mich freiwillig weiter versichern?
Ja, eine freiwillige Versicherung im Urlaub ohne Bezüge ist möglich. Für die Antragstellung benötigen wir Kopien der folgenden Unterlagen:
- Antrag auf freiwillige Weiterversicherung
- Bewilligter Bescheid der MA 2 über Urlaub ohne Bezüge
- Letzter aktueller Gehaltsabschnitt (falls davor Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde, den Kinderbetreuungsgeld-Bescheid mit Tagsatz übermitteln)
- Ich möchte mein Kind mitversichern, welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Mitversicherung von minderjährigen Kindern wird eine Kopie der Geburtsurkunde benötigt. Ist Ihr Kind bereits volljährig, benötigen wir zusätzlich eine aktuelle Schul- oder Studienbestätigung.
- Meine Angehörige / Mein Angehöriger ist bei mir mitversichert und geringfügig beschäftigt. Bleibt die Mitversicherung aufrecht?
Wird die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten, bleibt die Mitversicherung bestehen – andernfalls endet sie automatisch.
- Mein Kind wird 18 – bleibt die Mitversicherung bestehen?
Eine Verlängerung der Mitversicherung erfolgt nicht automatisch. Für die Verlängerung benötigen wir eine aktuelle Schul- oder Studienbestätigung (Kopie).
- Mein Kind beendet demnächst die Schule bzw. seinen Präsenz- / Zivildienst und sucht danach eine Arbeitsstelle. Ist eine Mitversicherung weiterhin möglich?
Ja, eine Mitversicherung ist bis zu 2 Jahre nach Schulende oder Ende des Präsenz- / Zivildienstes möglich.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Kopie vom Abschlusszeugnis bzw. Kopie vom Abrüstungsbescheid
- Formloses Ansuchen mit der Information, dass Ihr Kind auf Arbeitssuche ist
- Ein möglicher Anspruch auf Mitversicherung wird von unserer Fachabteilung geprüft.
Mehr über die Mitversicherung von Angehörigen erfahren
- Mein Sohn schließt bald seinen Präsenz- / Zivildienst ab und beginnt anschließend eine Schule oder ein Studium. Kann ich ihn weiterhin mitversichern?
Ja, grundsätzlich ist bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres eine Mitversicherung möglich. Jährlich ist eine aktuelle Schul- oder Studienbestätigung vorzulegen. Ein Anspruch auf Mitversicherung wird von unserer Fachabteilung geprüft.
- Kann ich eine*n Angehörige*n bei mir mitversichern?
Ja, für einen bestimmten Personenkreis (Angehörige) ist eine Mitversicherung unter gewissen Voraussetzungen möglich. Unter anderem muss die*der Angehörige den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben und darf nicht selbst (nach einer gesetzlichen Vorschrift) krankenversichert sein. Ein Anspruch auf Mitversicherung wird von unserer Fachabteilung geprüft.
OP-Bewilligungen
- Wann benötige ich eine OP-Bewilligung?
Bei bestimmten Operationen ist zunächst zu prüfen, ob Sie der Krankenbehandlung dienen und damit von der Kostenübernahme umfasst sind.
Per E-Mail
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Chefstation der KFA Wien:
- Wie gehe ich vor, wenn ich eine OP-Bewilligung benötige? Wie lange dauert die Bearbeitung?
Für eine OP-Bewilligung benötigen wir weiterführende Unterlagen, Details finden Sie in der Checkliste:
Bitte übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen ausschließlich in Kopie.
Sie werden per Post über die Bewilligung oder Ablehnung der Operation informiert.
- Ist für eine OP-Bewilligung ein persönlicher Termin beim Chefärztlichen Dienst erforderlich?
Die medizinische Entscheidung erfolgt meist anhand der Unterlagen, ein Termin ist nur in Ausnahmefällen notwendig.
- Wo kann die bewilligte Operation durchgeführt werden?
Operationen sind im niedergelassenen Bereich sowie in öffentlichen und privaten Gesundheitseinrichtungen in Österreich möglich. Details entnehmen Sie dem Bewilligungsschreiben.
Pflegegeld
- Ich möchte Pflegegeld beantragen, an wen kann ich mich wenden?
Pflegegeld für aktive / pensionierte Beamt*innen
BVAEB
Tel.: +43 5 040 523 700Pflegegeld für aktive / pensionierte Vertragsbedienstete
PVA
Tel.: +43 5 03 03Pflegegeld für aktive / pensionierte Angestellte der UniCredit Bank Austria
Jene Stelle, die Gehalt / Pension auszahlt.
Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie
- Benötige ich für Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie eine Bewilligung?
Das hängt von der Therapie und der gewählten Behandlungseinrichtung ab. Für Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie ist grundsätzlich eine ärztliche Verordnung erforderlich. Eine chefärztliche Bewilligung kann, je nach Therapieart und ob die Behandlung bei Vertrags- oder Wahltherapeut*innen erfolgt, vor Behandlungsbeginn erforderlich sein.
- Kann ich die Therapeutin / den Therapeuten wechseln?
Ja, ein Wechsel der Therapeutin / des Therapeuten ist möglich.
- Ich möchte Therapien in einem physikalischen Institut in Anspruch nehmen. Welche Institute sind Vertragspartner*innen der KFA Wien?
Informationen zu den Vertragspartner*innen der KFA Wien finden Sie im Bereich der Vertragspartner-Landkarte:
- Wie lange ist eine Verordnung für physikalische Behandlungen gültig?
Eine ärztliche Verordnung für physikalische Behandlungen ist ab dem Ausstellungsdatum 3 Monate und ab dem Bewilligungsdatum 12 Monate gültig.
Psychotherapie
- Wie kann ich einen Antrag auf Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung einreichen? Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Für die Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung ist vor Behandlungsbeginn eine ärztliche Verdordnung erforderlich.
- Sind Psychotherapieplätze über die Krankenkasse verfügbar?
Ja, es stehen Kassenplätze bei Vereinen, Ambulatorien und Instituten zur Verfügung. Nähere Informationen, wer zu den Vertragspartner*innen der KFA Wien zählt:
Rehabilitationsgeld
- Wann habe ich Anspruch auf Rehabilitationsgeld?
Rehabilitationsgeld können Personen mit Geburtsdatum ab 01.01.1964 erhalten, die vorübergehend (mindestens sechs Monate) aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können. Diese Geldleistung soll die Betroffenen unterstützen, wieder arbeitsfähig zu werden. Die KFA Wien ist für die Auszahlung (nicht jedoch für die Bewilligung) des Rehabilitationsgeldes an ihre Versicherten zuständig. Der Antrag ist bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zu stellen.
- Wann wird das Rehabilitationsgeld ausgezahlt?
Bei bestehendem Anspruch wird das Rehabilitationsgeld im Abstand von jeweils 28 Tagen ausbezahlt.
- Über welchen Zeitraum erhalte ich Rehabilitationsgeld?
Über die Dauer des Rehabilitationsgeldbezuges entscheidet die PVA.
- Bleibt der Anspruch auf Rehabilitationsgeld bestehen, auch wenn ich wieder arbeite?
Zur Prüfung Ihres fortbestehenden Anspruchs auf Rehabilitationsgeld übermitteln Sie bitte Ihren Gehaltszettel am Monatsende.
Rezepte und Rezeptgebührenbefreiung
- Wie kann ich mein Rezept einreichen?
Medikamente, die einer chefärztlichen Bewilligung bedürfen, werden von Ihrer behandelnden Ärztin / Ihrem behandelnden Arzt über das ABS-System (elektronisches Arzneibewilligungssystem) der KFA Wien zur Bewilligung eingereicht.
Wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Ärztin/Ihren Arzt.
- Wer hat Anspruch auf eine Befreiung von der Rezeptgebühr?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Rezeptgebühr befreit werden. Dies gilt insbesondere für Mitglieder mit geringem Einkommen. Maßgeblich sind dabei die jeweils aktuellen Richtsätze bzw. Einkommensgrenzen.
- Wie kann ich einen Antrag für eine Rezeptgebührenbefreiung einreichen? Welche Unterlagen sind erforderlich?
Um von der Rezeptgebühr befreit zu werden, ist ein formloser Antrag erforderlich.
Die KFA Wien benötigt aktuelle Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen (z.B. Gehalts- / Pensionsnachweise, Bescheide über Krankengeld, Arbeitslosengeld).
Selbstbehalt
- Kann ich eine Rechnung über den Selbstbehalt einreichen?
Nein, der Selbstbehalt bezieht sich auf den Teil der Behandlungskosten, den Versicherte selbst tragen müssen.
- Wie berechnet sich der Parteienbeitrag?
Der jährlich angepasste Parteienbeitrag ist fix und einkommensunabhängig. Die aktuellen Beiträge für die erweiterte Heilfürsorge (Kur, GVA) bzw. Rehabilitation finden Sie im Anhang zur Krankenordnung.
Todesfall
- Welche Unterstützung gibt es für Bestattungskosten?
Die KFA Wien zahlt den Bestattungskostenzuschuss nur für mitversicherte Angehörige oder Mitglieder, die aufgrund einer Witwen- bzw. Waisenpension bei der KFA Wien versichert waren. Bei Pensionist*innen ist die Pensionsstelle zuständig.
- Wie kann ich eine Erstattung für Bestattungskosten beantragen?
Bei Beauftragung eines privaten Bestattungsunternehmen, reichen Sie bitte die bezahlte Honorarnote und Sterbeurkunde ein. Bei Bestattung durch die Bestattung Wien erfolgt die Verrechnung des Bestattungskostenbeitrages direkt mit der KFA Wien.
- Eine Angehörige / ein Angehöriger ist verstorben. Ist ein nachträgliches Einreichen einer Wahlarztrechnung möglich und wie lange dauert die Kostenrückerstattung?
Bei Verlust eines Angehörigen ist das nachträgliche Einreichen einer Wahlarztrechnung möglich. Eine Kostenerstattung an die Verfügungsberechtigte / den Verfügungsberechtigten erfolgt nach Vorliegen eines gerichtlichen Einantwortungsbeschlusses. Die Höhe der Kostenrückerstattung ist in jedem Fall dem zuständigen Gericht zu melden, auch wenn der Einantwortungsbeschluss bereits bei der Einreichung vorliegt.
- Der Notar hat mich über das bei der KFA Wien vorhandene Guthaben informiert. Welche Unterlagen benötigen Sie für eine Auszahlung?
Für die Auszahlung eines Guthabens von einem verstorbenen Mitglied benötigen wir den gerichtlichen Einantwortungsbeschluss sowie den IBAN des Verfügungsberechtigten.
Transport- und Fahrtkosten
- Wie erhalte ich einen Transportschein?
Wenn die Voraussetzungen für einen Transport erfüllt sind, stellt Ihre Ärztin / Ihr Arzt den benötigen Transportschein aus.
- Was gilt bei Transporten von Serienbehandlungen?
Serienbehandlungen sind wiederkehrende, medizinisch notwendige Behandlungen, wie Chemo- oder Strahlentherapien sowie Dialysebehandlungen. Fahrten zu diesen Behandlungen sind von der Bewilligungspflicht ausgenommen. Für andere wiederkehrende Transporte muss die ärztliche Verordnung der KFA Wien zur Bewilligung vorgelegt werden.
- Was bedeutet gehunfähig?
Gehunfähig heißt, dass jemand aus gesundheitlichen Gründen auch mit Begleitung kein öffentliches Verkehrsmittel nutzen kann. Dies muss ärztlich begründet sein.
Trink- / Sondennahrung
- Ich benötige eine Trink- / Sondennahrung, wie kann ich diese bestellen?
Für eine Bestellung von Trink- / Sondennahrung benötigen wir eine ärztliche Verordnung unter Angabe der genauen Diagnose und der gewünschten Herstellfirma. Die meisten Hersteller bieten Bestellformulare an, welche auf ihrer Website zum Download zur Verfügung stehen. Verordnungen der ÖGK sind auch für Versicherte der KFA Wien gültig. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Bewilligung durch den Chefärztlichen Dienst der KFA Wien. Die Lieferung der Trink- / Sondennahrung erfolgt von der Herstellungsfirma direkt an Ihre Wohnadresse.
Kontaktdaten der Hersteller herunterladen
Mehr dazu:
Mehr Informationen zur Einreichung an den chefärztlichen Dienst erfahren- Wer ist zuständig, wenn meine Lieferung nicht ankommt?
Bei Problemen mit der Lieferung von Trink- / Sondennahrung kontaktieren Sie bitte direkt den Hersteller.
Vertragspartner
- Welche Vertragspartner*innen hat die KFA Wien?
Die KFA Wien hat österreichweit Verträge mit Ärzt*innen, nichtärztliche Gesundheitsberufsgruppen sowie Instituten.
- Wie oft kann ich eine Fachärztin / einen Facharzt wechseln?
Sie können grundsätzlich einmal pro Monat eine*n Vertragsärzt*in desselben Fachgebiets aufsuchen. Für Zahnärzt*innen und besondere Situationen, wie Notfälle, gelten andere Lösungen.
Verordnungen
- Wie lange ist eine Verordnung gültig?
- Eine ärztliche Verordnung ist ab Ausstellungsdatum 3 Monate gültig.
- Eine Verordnung für bewilligungspflichtige Heilbehelfe ist ab Bewilligungsdatum 3 Monate gültig.
- Eine ärztliche Verordnung für physikalische Behandlungen ist ab dem Ausstellungsdatum 3 Monate und ab Bewilligungsdatum 12 Monate gültig.
- Warum bekomme ich die Verordnung nicht per E-Mail retour sondern per Post?
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es uns nicht gestattet, Gesundheitsdaten per E-Mail zu versenden.
Alternativ können Sie eine digitale Zustellung nutzen (e-Zustellung). Dazu brauchen Sie eine ID-Austria und eine Registrierung für die eZustellung. Nach Freischaltung erhalten Sie behördliche Schreiben – auch von der KFA Wien – digital in Ihren Postkorb.
Versicherungsbestätigung
- Wie erhalte ich eine Versicherungsbestätigung über eine Kostenrückerstattung?
Eine Zusendung der Versicherungsbestätigung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gestattet. Sie erhalten daher die Versicherungsbestätigung per Post.
Alternativ können Sie eine digitale Zustellung nutzen (e-Zustellung). Dazu brauchen Sie eine ID-Austria und eine Registrierung für die eZustellung. Nach Freischaltung erhalten Sie behördliche Schreiben – auch von der KFA Wien – digital in Ihren Postkorb.
- Ist die Versicherungsbestätigung für die Privat- / Zusatzversicherung ausreichend?
Ja, die Übermittlung der KFA-Versicherungsbestätigung und die Kopie der Rechnung inkl. Stempel ist für Privat- / Zusatzversicherungen ausreichend.
Vorsorgeuntersuchung
- Wann habe ich Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung?
Versicherte ab 18 Jahren haben einmal jährlich Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung. Zwischen zwei Vorsorgeuntersuchungen muss ein Abstand von 365 Tagen liegen.
Wochengeld
- Wie erhalte ich Wochengeld?
Ihr*e Dienstgeber*in übermittelt der KFA Wien automatisch eine Arbeits- und Entgeltbestätigung sowie Informationen zum voraussichtlichen Geburtstermin. Die Übermittlung der Unterlagen gilt als Antrag auf Wochengeld. Bei Beginn des Mutterschutzes während der Elternkarenzzeit müssen die Unterlagen durch die Arbeitnehmerin übermittelt werden.
- Ich habe ein vorzeitiges Beschäftigungsverbot (Mutterschutz). Wie gehe ich weiter vor?
Bei einem vorzeitigen Beschäftigungsverbot benötigt die KFA Wien ein fachärztliches Zeugnis durch den*die Gynäkolog*in oder eine Amtsärztin / einen Amtsarzt aufgrund medizinischer Gründe. Eine Empfehlung zur Freistellung durch Ihre*n Dienstgeber*in (z.B. Gefährdung am Arbeitsplatz) muss nicht an die KFA Wien übermittelt werden.
- Habe ich als mitversicherte Person Anspruch auf Wochengeld?
Nein, nur selbstversicherte Personen haben Anspruch auf Wochengeld, da es den entfallenden Verdienst ersetzt.
- Neben meiner Vollzeitbeschäftigung arbeite ich auch geringfügig, wird das bei der Berechnung des Wochengeldes berücksichtigt?
Ja, eine geringfügige Tätigkeit wird bei der Berechnung des Wochengeldes berücksichtigt. Wir benötigen eine Arbeits- und Entgeltbestätigung Ihres geringfügigen Arbeitgebers.
Zahnbehandlung
- Wie hoch ist die Kostenerstattung bei einer Krone oder bei einem Implantat?
Die Honorarnote Ihrer Zahnbehandlerin / Ihres Zahnbehandlers müssen Sie vorab selbst bezahlen und können diese dann bei der KFA Wien zur Rückerstattung eines allfälligen Kostenzuschusses (Höhe laut Satzung) einreichen.
Mehr über die Voraussetzungen und jeweilige Höhe der Kostenerstattung erfahren
- Werden die Kosten einer Parodontalbehandlung übernommen? Was muss ich für eine etwaige Kostenübernahme beachten?
- Was bedeutet Parodontale Grunduntersuchung (PGU)?
PGU (Parodontale Grunduntersuchung) ist eine schnelle Methode zur Erkennung von Zahnfleisch- oder Parodontalerkrankungen. Sie bestimmt, ob Gingivitis oder Parodontitis vorliegt, und legt die weiteren Behandlungsschritte fest.
- Welche Kostenerstattung gibt es für Mundhygiene?
Seit 01.04.2025 gilt Mundhygiene für Erwachsene als Kassenleistung und wird einmal jährlich gewährt. Kosten in Höhe von EUR 92,00 werden von der KFA Wien übernommen, der Selbstbehalt beträgt EUR 23,00.
- Benötigt die KFA Wien einen Heilkostenplan?
Nein, die KFA Wien benötigt keine Heilkostenpläne.
- Wann kann ich eine neue Zahnprothese beantragen?
Ein neues Metallgerüst oder eine totale Dauerprothese kann alle 6 Jahre, eine Kunststoffprothese alle 4 Jahre beantragt werden.
- Wann kann ich neue Klammerzahnkronen beantragen?
Neue Klammerzahnkronen können alle 6 Jahre beantragt werden. Werden mehr als zwei pro Kiefer beantragt, ist einer medizinische Begründung sowie die Vorlage eines aktuellen Panoramaröntgens erforderlich.
- Ich plane eine zahnärztliche Behandlung im Sanatorium Hera, muss ich die Rechnung bei Ihnen einreichen?
Bei außervertraglichen Behandlungen im Sanatorium Hera wird der von der KFA Wien vorgesehene Rückersatz direkt vom Rechnungsbetrag abgezogen. Der bereits berücksichtigte Rückerstattungsbetrag ist auf der Honorarnote ersichtlich. Ausgenommen sind Mundhygiene-Behandlungen. Für vertragliche Leistungen wird keine Rechnung aufgestellt.