Ärztliche und nicht-ärztliche Versorgung

Dank der freien Arztwahl können Sie im Krankheitsfall jede Ärztin, jeden Arzt, eine Gruppenpraxis, eine Primärversorgungseinheit, ein Ambulatorium oder das Sanatorium Hera aufsuchen.


Vertragspartner*innen sind Ärzt*innen sowie Einrichtungen, die in einem Vertragsverhältnis zur KFA Wien stehen. Die dort erbrachten Leistungen können direkt mit der KFA Wien verrechnet werden.

Wahlärzt*innen, Wahlgruppenpraxen oder Ärzt*innen in Wahleinrichtungen können im Vergleich dazu ihre Honorare frei bestimmen und sind an keine Tarife gebunden. Patient*innen müssen die erbrachte ärztliche Leistung zuerst selbst bezahlen. Nach Prüfung der Unterlagen und unter Einhaltung aller formalen Voraussetzungen erhalten Sie eine dem Vertragstarif entsprechende Kostenrückerstattung.

Ärztliche Hilfe im niedergelassenen Bereich können Sie unter anderem bei folgenden Personen und Einrichtungen in Anspruch nehmen:

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Sanatorium Hera

Das Sanatorium Hera bietet Mitarbeitenden der Stadt Wien und deren Angehörigen ein breites medizinisches Leistungsspektrum – von der Augenheilkunde bis zur Zahnheilkunde.

In 15 Fachbereichen stehen moderne Diagnostik und innovative Therapien zur Verfügung. Fachärzt*innen mit entsprechender Expertise sowie einem kompetenten Therapeut*innen- und Pflege-Team sorgen für eine umfassende Betreuung in der Privatkrankenanstalt der KFA Wien – sowohl ambulant als auch stationär, wobei die ambulanten Leistungen allen Versicherten zur Verfügung stehen.

Öffentliche Krankenanstalten

Die KFA Wien übernimmt die medizinisch notwendige stationäre Pflege in der allgemeinen Gebührenklasse eines Krankenhauses. Dazu zählen Kosten für Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Untersuchung und Behandlung sowie für alle erforderlichen Heilmittel.

Liste öffentlicher Krankenanstalten

Sonderklasse / Aufnahme in einer Privatkrankenanstalt

Bei Aufnahme in die Sonderklasse oder in eine Privatkrankenanstalt (ausgenommen Hera) ist eine Rückerstattung des Sonderklassenanteils durch die KFA Wien möglich, da die KFA Wien bereits einen Tagsatz für die stationäre Aufnahme in Wiener Privatkrankenanstalten leistet.

Begleitperson

Die KFA übernimmt keine Kosten für Unterkunft und Verpflegung von Begleitpersonen. Informationen zu Gebühren und Unterbringung erhalten Sie direkt beim Krankenhaus.

Krankheitsfall im Ausland - stationär oder ambulante Behandlung

Müssen Mitglieder oder deren Angehörige im Ausland ein öffentliches Krankenhaus oder den niedergelassenen Bereich aufsuchen, kann der Aufenthalt mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) direkt mit der KFA Wien verrechnet werden. Die EKVK gilt in den EU- bzw. EWR-Staaten, der Schweiz, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien und Serbien. Für andere Länder mit Abkommen, etwa die Türkei, ist vor der Reise ein Urlaubskrankenschein bei der KFA Wien zu beantragen.

Bei Aufenthalten im Ausland, bei denen keine Direktverrechnung möglich ist, müssen die Kosten für die stationäre Pflege zunächst selbst bezahlt werden. Anschließend kann bei der KFA Wien eine Kostenrückerstattung beantragt werden.














Geplante Behandlung im Ausland

Für geplante Behandlungen im Ausland, die in Österreich nicht möglich sind, ist vorab eine chefärztliche Bewilligung der KFA Wien erforderlich.

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Andere Gesundheitsberufe

Die KFA Wien hat mit einer Vielzahl nicht-ärztlicher Berufsgruppen Direktverrechnungsverträge abgeschlossen, sodass eine umfassende Versorgung in allen Gesundheitsbereichen gegeben ist.

Medizinische Hauskrankenpflege

Die medizinische Hauskrankenpflege ermöglicht es, bei Krankheit in der vertrauten häuslichen Umgebung durch qualifizierte Fachkräfte versorgt und betreut zu werden. Sie vermeidet oder verkürzt Spitalsaufenthalte.

Kostenübernahme

Die KFA Wien übernimmt die Kosten unter folgenden Voraussetzungen:

  • Ärztliche Verordnung
  • Durchführung von diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger*innen und Hauskrankenpflege-Organisationen
  • Vorliegen einer Bewilligung durch die KFA Wien, sofern die Dauer 28 Tage überschreitet
  • Vorliegen einer Wunddokumentation

Bei Wahlpartner*innen zahlen Sie die Leistung zunächst selbst und erhalten anschließend einen festgelegten Kostenersatz.

Leistungen

Die medizinische Hauskrankenpflege umfasst ausschließlich medizinische bzw. pflegerische Leistungen wie Verabreichung von Injektionen, Sondennahrung, Stoma-, Fistel- oder Katheterpflege sowie Wundversorgung. Grundpflege (z.B. Haut- oder Haarpflege) und hauswirtschaftliche Tätigkeiten sind privat zu zahlen.

Wie möchten Sie das Service nutzen? 

Zur Einreichung Ihrer Unterlagen stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:

oder

Kontaktmöglichkeiten