Sanatorium Hera
Löblichgasse 14
1090 Wien
Tel. Nr.: +43 1 31 350-0
Dank der freien Arztwahl können Sie im Krankheitsfall jede Ärztin, jeden Arzt, eine Gruppenpraxis, eine Primärversorgungseinheit, ein Ambulatorium oder das Sanatorium Hera aufsuchen.
Vertragspartner*innen sind Ärzt*innen sowie Einrichtungen, die in einem Vertragsverhältnis zur KFA Wien stehen. Die dort erbrachten Leistungen können direkt mit der KFA Wien verrechnet werden.
Wahlärzt*innen, Wahlgruppenpraxen oder Ärzt*innen in Wahleinrichtungen können im Vergleich dazu ihre Honorare frei bestimmen und sind an keine Tarife gebunden. Patient*innen müssen die erbrachte ärztliche Leistung zuerst selbst bezahlen. Nach Prüfung der Unterlagen und unter Einhaltung aller formalen Voraussetzungen erhalten Sie eine dem Vertragstarif entsprechende Kostenrückerstattung.
Ärztliche Hilfe im niedergelassenen Bereich können Sie unter anderem bei folgenden Personen und Einrichtungen in Anspruch nehmen:
Das Sanatorium Hera bietet Mitarbeitenden der Stadt Wien und deren Angehörigen ein breites medizinisches Leistungsspektrum – von der Augenheilkunde bis zur Zahnheilkunde.
In 15 Fachbereichen stehen moderne Diagnostik und innovative Therapien zur Verfügung. Fachärzt*innen mit entsprechender Expertise sowie einem kompetenten Therapeut*innen- und Pflege-Team sorgen für eine umfassende Betreuung in der Privatkrankenanstalt der KFA Wien – sowohl ambulant als auch stationär, wobei die ambulanten Leistungen allen Versicherten zur Verfügung stehen.
Sanatorium Hera
Löblichgasse 14
1090 Wien
Tel. Nr.: +43 1 31 350-0
Die KFA Wien übernimmt die medizinisch notwendige stationäre Pflege in der allgemeinen Gebührenklasse eines Krankenhauses. Dazu zählen Kosten für Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Untersuchung und Behandlung sowie für alle erforderlichen Heilmittel.
Liste öffentlicher Krankenanstalten
Bei Aufnahme in die Sonderklasse oder in eine Privatkrankenanstalt (ausgenommen Hera) ist eine Rückerstattung des Sonderklassenanteils durch die KFA Wien möglich, da die KFA Wien bereits einen Tagsatz für die stationäre Aufnahme in Wiener Privatkrankenanstalten leistet.
Die KFA übernimmt keine Kosten für Unterkunft und Verpflegung von Begleitpersonen. Informationen zu Gebühren und Unterbringung erhalten Sie direkt beim Krankenhaus.
Müssen Mitglieder oder deren Angehörige im Ausland ein öffentliches Krankenhaus oder den niedergelassenen Bereich aufsuchen, kann der Aufenthalt mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) direkt mit der KFA Wien verrechnet werden. Die EKVK gilt in den EU- bzw. EWR-Staaten, der Schweiz, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien und Serbien. Für andere Länder mit Abkommen, etwa die Türkei, ist vor der Reise ein Urlaubskrankenschein bei der KFA Wien zu beantragen.
Bei Aufenthalten im Ausland, bei denen keine Direktverrechnung möglich ist, müssen die Kosten für die stationäre Pflege zunächst selbst bezahlt werden. Anschließend kann bei der KFA Wien eine Kostenrückerstattung beantragt werden.
Für geplante Behandlungen im Ausland, die in Österreich nicht möglich sind, ist vorab eine chefärztliche Bewilligung der KFA Wien erforderlich.
Die KFA Wien hat mit einer Vielzahl nicht-ärztlicher Berufsgruppen Direktverrechnungsverträge abgeschlossen, sodass eine umfassende Versorgung in allen Gesundheitsbereichen gegeben ist.
Logopädische Behandlungen können mit ärztlicher Verordnung bei Vertragspartner*innen (freiberufliche Logopäd*innen) in Anspruch genommen werden. Bei Inanspruchnahme eines*einer Vertragslogopäd*in entfällt die chefärztliche Bewilligung für die ersten 10 Einheiten. Für Behandlungen bei Nichtvertragspartner*innen, also Wahllogopäd*innen, ersetzt die KFA Wien – nach chefärztlicher Bewilligung vor Behandlungsbeginn – die Kosten in Höhe des Vertragstarifs.
Physiotherapien können mit ärztlicher Verordnung bei Vertragspartner*innen (Ambulanzen, Institute) in Anspruch genommen werden. Für Behandlungen bei Wahlambulanzen, Wahlinstituten oder freiberuflichen Physiotherapeut*innen ersetzt die KFA Wien – nach chefärztlicher Bewilligung vor Behandlungsbeginn – die Kosten in Höhe des jeweiligen Vertragstarifs.
Im Bereich Psychotherapie hat die KFA Wien unterschiedliche Verträge mit psychotherapeutischen Vereinen und Anbietern abgeschlossen. Diese finden Sie in unserer Vertragspartnerlandkarte unter Psychotherapie.
Zur Vertragspartner*innen-Karte
Sollte Psychotherapie bei freiberuflichen Psychotherapeut*innen in Anspruch genommen werden, gebührt dem Anspruchsberechtigten ein festgelegter Kostenersatz.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme bzw. die Kostentragung durch die KFA Wien ist das Vorliegen einer ärztlichen Verordnung und eine chefärztliche Bewilligung.
Die klinisch-psychologische Diagnostik erfordert eine vorherige Zuweisung durch eine*n Psychotherapeut*in oder eine*n Ärzt*in. Eine Bewilligung ist für die Inanspruchnahme eines Wahlpsychologen erforderlich.
Psychologische Beratung, Coaching und bestimmte klinisch-psychologische Testverfahren (z.B. Aussagen über Einschulung, Studienzulassung, Berufseignung, Lernschwächen, Legasthenie) sind keine Leistungen der Sozialversicherung. Für diese Leistungen übernimmt die KFA Wien keine Kosten.
Leistungen von einem*einer Vertragspsycholog*in können direkt mit der KFA Wien abgerechnet werden. Bei Wahlpsycholog*innen erfolgt ein Kostenersatz. Erwachsene benötigen für eine Kostenrückerstattung eine vorherige Bewilligung durch den Chefärztlichen Dienst der KFA Wien. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist keine Bewilligung erforderlich.
Ergotherapien können mit ärztlicher Verordnung und chefärztlicher Bewilligung vor Behandlungsbeginn bei freiberuflichen Ergotherapeut*innen in Anspruch genommen werden. Die KFA Wien ersetzt die Kosten in Höhe des jeweils festgelegten Tarifs.
Die medizinische Hauskrankenpflege ermöglicht es, bei Krankheit in der vertrauten häuslichen Umgebung durch qualifizierte Fachkräfte versorgt und betreut zu werden. Sie vermeidet oder verkürzt Spitalsaufenthalte.
Die KFA Wien übernimmt die Kosten unter folgenden Voraussetzungen:
Bei Wahlpartner*innen zahlen Sie die Leistung zunächst selbst und erhalten anschließend einen festgelegten Kostenersatz.
Die medizinische Hauskrankenpflege umfasst ausschließlich medizinische bzw. pflegerische Leistungen wie Verabreichung von Injektionen, Sondennahrung, Stoma-, Fistel- oder Katheterpflege sowie Wundversorgung. Grundpflege (z.B. Haut- oder Haarpflege) und hauswirtschaftliche Tätigkeiten sind privat zu zahlen.
Zur Einreichung Ihrer Unterlagen stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:
Sparen Sie Zeit und Wege und reichen Sie den Antrag auf Kostenerstattung direkt online ein. Sie werden dazu zur Seite der Sozialversicherung weitergeleitet und benötigen Ihre ID Austria.
oder
Den Antrag können Sie unterschrieben per E-Mail verschicken, ausgedruckt über die Post einreichen oder persönlich vor Ort am Schlesingerplatz 5 in 1080 Wien abgeben.
Die ausgefüllten Antrags-PDF(s) können Sie einfach per E-Mail an folgende Adresse senden:
Persönlich oder über Hausbriefkasten der KFA Wien, Schlesingerplatz 5 , 1080 Wien
Montag - Freitag, 07:30 - 13:30 Uhr
KFA Wien
Schlesingerplatz 5, 1080 Wien
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