Informationen für weitere Gesundheitsberufe

Im Folgenden werden für nicht-ärztliche Vertragspartner*innen die wesentlichen Rechtsgrundlagen zur Verfügung gestellt.

Rechtsgrundlagen

Hebammen

Für die Hebammen wurde im Jahr 2023 ein österreichweit gültiger Gesamtvertrag abgeschlossen.

Klinische Psychologie

Im Bereich der klinisch-psychologischen Diagnostik ist die KFA Wien dem Gesamtvertrag des Dachverbandes beigetreten. Einzelverträge können daher nur mit jenen klinischen Psycholog*innen abgeschlossen werden, die in der Liste der österreichischen Sozialversicherung angeführt sind.

Die klinisch-psychologische Behandlung ist derzeit keine Kassenleistung der KFA Wien.

Logopädie

Für die Zusammenarbeit mit Logopäd*innen wurde im Jahr 2022 eine österreichweit gültige Rahmenvereinbarung mit dem Berufsverband "logopädieaustria" abgeschlossen.

Optiker*innen

Für die Berufsgruppe der Optiker*innen wurden für bestimmte Bundesländer spezielle Vereinbarungen mit den jeweiligen Landesinnungen abgeschlossen.

Vereinbarung über das Pilotprojekt: Optometrische Augenprüfung 

Vereinbarung über Verordnungs- und Bewilligungsvereinfachung für Sehbehelfe

Perücken

Für den Bereich der Perückenmacher*innen wurde im Jahr 2025 ein österreichweiter Gesamtvertrag mit der Bundesinnung für Friseure und Perückenmacher abgeschlossen.

Taxi-Unternehmen

Für den Bereich der Taxi-Unternehmen wurde im Jahr 2025 ein österreichweiter Gesamtvertrag mit Fachverband für die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen der Wirtschaftskammer Österreichs abgeschlossen.

Kontaktmöglichkeiten