Das Vorliegen einer erheblichen Zahn- oder Kieferfehlstellung wird mithilfe der internationalen IOTN-Klassifizierung (Index of Orthodontic Treatment Need) von der behandelnden Kieferorthopädin bzw. dem behandelnden Kieferorthopäden beurteilt. Zusätzlich ist eine Bewilligung des chefzahnärztlichen Dienstes der KFA Wien erforderlich.
Zahnspange / Kieferorthopädie
In den Bereich der Zahnbehandlung fallen auch Zahnspangen, die sogenannten Kieferregulierungen. Dabei wird zwischen Behandlungen mit abnehmbaren und festsitzenden Geräten unterschieden.
Kieferregulierungen sind eine Leistung der KFA Wien, wenn damit Gesundheitsschädigungen verhindert werden und sie nicht nur aus kosmetischen Gründen durchgeführt werden. Vor allem bei Kindern ist häufig eine kieferorthopädische Behandlung notwendig, um etwaige Zahnfehlstellungen rechtzeitig korrigieren zu können. Für jedes Behandlungsjahr ist eine Bewilligung zu beantragen.
Gratiszahnspange
Für Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr), die unter einer erheblichen Zahn- oder Kieferfehlstellung leiden, werden von der KFA Wien die Kosten für bestimmte Zahnspangen zur Gänze übernommen.
Die Gratiszahnspange wird als interzeptive (frühkindliche) kieferorthopädische Behandlung bis zum 10. Lebensjahr und / oder als kieferorthopädische Behandlung bis zum 18. Lebensjahr erbracht und ist unter folgenden Voraussetzungen eine kostenfreie Vertragsleistung:
- Vorliegen einer erheblichen Zahn- oder Kieferfehlstellung (Interzeptive Behandlung: IOTN Grad 4 oder 5, Hauptbehandlung: IOTN 4 oder 5)
- Behandlungsbeginn der interzeptiven Behandlung vor Vollendung des 10. Lebensjahres
- Behandlungsbeginn der Hauptbehandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres
- Inanspruchnahme eines entsprechenden Vertragsinstituts
Kosmetische Zahnspangen (mit z.B. weißen Brackets) sind Privatleistungen und selbst zu bezahlen. Die KFA Wien hat keine Verträge mit niedergelassenen Vertragskieferorthopäd*innen abgeschlossen, daher besteht hier keine Möglichkeit der Direktverrechnung.
Hier finden Sie unsere Vertragsinstitute, die mit der KFA Wien kieferorthopädische Behandlungen abrechnen können:
- Vertragspartner Gratiszahnspange
Sanatorium Hera
Löblichgasse 10, 1090 Wien
Tel.: +43 1 313 50-45285
Dr. Maija Eltz Institut f. Kieferorthopädie
Dorotheergasse 7, 1010 Wien
Tel.: +43 1 319 000 716
Dentalklinik Margareten
Ramperstorffergasse 68, 1050 Wien
Tel.: +43 1 754 491 490
Die Zahnspange, Institut für Kieferorthopädie
Mariahilfer Straße 57-59, 1060 Wien
Tel: +43 1 581 72 72
Universitätszahnklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Bernhard-Gottlieb-Universitätszahnklinik
Sensengasse 2a, 1090 Wien
Tel.: +43 1 400 70
Dentalklinik Danubemed GmbH
Zschokkegasse 140, 1220 Wien
Tel.: +43 1 280 70 00
Dentalzentrum Liesing
Breitenfurter Straße 360-368/1/R1, 1230 Wien
Tel.: +43 1 266 12 66
Interzeptive Behandlung (vor dem 10. Lebensjahr)
Die Behandlungspauschale wird einmalig geleistet. Damit sind sämtliche im Zusammenhang mit der Behandlung notwendigen Maßnahmen und Apparate abgegolten.
Zwischen dem Abschluss einer interzeptiven Behandlung und dem Beginn einer allfälligen kieferorthopädischen Hauptbehandlung muss mindestens 1 Jahr Behandlungsunterbrechung liegen. Vor einer allfälligen KFO-Hauptbehandlung ist eine neuerliche IOTN Anspruchsprüfung durchzuführen.
IOTN-Klassifizierung
Hauptbehandlung
Vor einer Kieferorthopädischen-Hauptbehandlung ist eine neuerliche IOTN Anspruchsprüfung durchzuführen. Die Kostenrückerstattung im Wahlbereich erfolgt in drei Teilzahlungen.
Antragsformular für Ihre*n behandelnde*n Ärzt*in
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Kontaktmöglichkeiten
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