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Wochengeld
Neben den medizinischen Leistungen gebührt aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft als Geldleistung das Wochengeld. Es soll den Verdienstentgang von Dienstnehmerinnen während des Beschäftigungsverbotes ersetzen.
Das Wochengeld gebührt nur weiblichen Vertragsbediensteten, Arbeiterinnen und Angestellten. Beamtinnen haben keinen Anspruch auf Wochengeld, da ihr Entgelt während des Beschäftigungsverbotes vom Dienstgeber weiterbezahlt wird.
Anspruchsdauer
Das Wochengeld gebührt:
- Für die letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung
- Für den Tag der Entbindung
- Für die ersten acht Wochen nach der Entbindung
- Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten und Kaiserschnitt für die ersten zwölf Wochen nach der Entbindung
Zusätzlich: bei vorzeitigem Beschäftigungsverbot zum Schutz von Mutter oder Kind.
Antrag auf Wochengeld
Zur Berechnung des Wochengeldes erhält die KFA Wien von Ihrem Dienstgeber eine Arbeits- und Entgeltbestätigung sowie den voraussichtlichen Entbindungstermin. Die Übermittlung dieser Unterlagen gilt bereits als Antrag auf Wochengeld.
Befinden Sie sich im vorzeitigen Beschäftigungsverbot, benötigt die KFA Wien von Ihnen das fachärztliche Zeugnis des vorzeitigen Beschäftigungsverbots.
Höhe des Wochengeldes
Das Wochengeld wird aus dem Nettolohn der letzten drei Monate vor Beginn des Versicherungsfalls berechnet. Sonderzahlungen aus diesem Zeitraum werden durch einen prozentuellen Zuschlag laut Satzung mitgerechnet.
Sollten Sie neben Ihrer Vollzeitbeschäftigung auch eine geringfügige Tätigkeit ausüben, wird dies bei der Berechnung des Wochengeldes berücksichtigt. Wir benötigen dafür eine Arbeits- und Entgeltbestätigung Ihres geringfügigen Arbeitgebers.
Wenn Sie erneut schwanger werden und sich zum Zeitpunkt des Beginns des Versicherungsfalls Kinderbetreuungsgeld beziehen, erhalten Sie Wochengeld in der Höhe des täglichen Kinderbetreuungsgeldes.
Wenn Sie erneut schwanger werden und sich zum Zeitpunkt des Beginns des Versicherungsfalls im 2. Elternkarenzjahr ohne Kinderbetreuungsgeld befinden, haben Sie Anspruch auf Sonderwochengeld.
Unterlagen nach der Geburt
Auszahlung des Wochengeldes
Die KFA Wien weist das Wochengeld alle vier Wochen im Nachhinein an. Voraussetzung für eine pünktliche Auszahlung ist, dass alle Informationen und Unterlagen, die wir zur Feststellung des Anspruches und Berechnung der Höhe benötigen, zeitgerecht und vollständig bei uns eingelangt sind.