Heilbehelfe & Hilfsmittel

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Was sind Heilbehelfe und Hilfsmittel?

  • Behelfe, die zur Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen oder
  • Gegenstände und Vorrichtungen, die geeignet sind, die Funktion fehlender oder unzulänglicher Körperteile zu übernehmen. Sie mildern und beseitigen auch körperliche oder psychische Beeinträchtigungen, die mit einer Verstümmelung, Verunstaltung oder einem Gebrechen verbunden sind.

Beispiele für Heilbehelfe und Hilfsmittel

  • Sehbehelfe (Brillen, Kontaktlinsen)
  • Orthopädische Maßschuhe und Einlagen 
  • Hörgeräte
  • Prothesen

Bezug von Heilbehelfen und Hilfsmitteln

Heilbehelfe und Hilfsmittel werden ausschließlich mit ärztlicher Verordnung über Fachbetriebe (z.B. Bandagist*innen, Optiker*innen, Orthopädieschuhmacher*innen) abgegeben, die überwiegend Vertragspartner*innen der KFA Wien sind.

In manchen Fällen ist eine Bewilligung der KFA Wien erforderlich, die in der Regel direkt durch den Vertragspartner eingeholt wird. Welche Produkte bewilligungspflichtig sind, erfahren Sie beim jeweiligen Lieferanten.

Für Heilbehelfe und Hilfsmittel ist grundsätzlich eine Kostenbeteiligung vorgesehen. Die KFA Wien übernimmt die Kosten bis zur in der Krankenordnung festgelegten Höhe. Bei Bezug über nicht-vertragliche Lieferanten vergütet die KFA Wien nach Abzug der Kostenbeteiligung nur den Betrag, der bei Vertragslieferanten bezahlt werden würde.

Eine ärztliche Verordnung bzw. Zuweisung ist ab Ausstellungsdatum 3 Monate gültig. Handelt es sich um einen bewilligungspflichtigen Heilbehelf oder um eine bewilligungspflichtige Zuweisung oder Verordnung, startet diese Frist erst mit unserem Bewilligungsdatum.

Befreiung vom Kostenanteil

Kostenfrei für:

  • Mitglieder bzw. anspruchsberechtigte Angehörige unter 15 Jahren
  • Mitglieder bzw. anspruchsberechtigte Angehörige mit Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe 
  • Personen, die von der Entrichtung der Rezeptgebühr befreit sind.
  • Heilbehelfe und Hilfsmittel, die im Rahmen der medizinischen Rehabilitation abgegeben werden.

Gebrauchsdauer für Heilbehelfe und Hilfsmittel

Für viele Heilbehelfe und Hilfsmittel ist eine Gebrauchsdauer vorgesehen. Benötigen Sie vor Ablauf dieser Gebrauchsdauer einen neuen, vergleichbaren Behelf, so ist die Neubeistellung jedenfalls unter Angabe der Gründe vorbewilligungspflichtig. Die genauen Gebrauchsdauern finden Sie in der folgenden Tabelle und in der Krankenordnung der KFA Wien.

Versorgung mit Leihgeräten

Bestimmte Heilbehelfe und Hilfsmittel werden von der KFA Wien bzw. von den Vertragspartnern leihweise zur Verfügung gestellt.

  • Flüssigsauerstoff
  • Sauerstoffkonzentrator
  • Schlafapnoegeräte (CPAP/BiPAP)
  • Wundheilsysteme

Versorgung über Depot der KFA Wien

Einige Hilfsmittel stellt die KFA Wien direkt aus ihrem Depot bereit. Für die Einreichung ist eine ärztliche Verordnung und eine chefärztliche Vorbewilligung erforderlich.

  • Antidekubitusmatratze (Voraussetzung: ab Dekubitusgrad III inkl. Fotodokumentation)
  • Badewannenlifte
  • Dusch- und Toilettenstuhl
  • Patient*innenlifte
  • Pflegebett (Voraussetzung: ab Pflegestufe V)
  • Rollstuhl

Die häufigsten Heilbehelfe und Hilfsmittel

Hier finden Sie ausführliche Informationen zu den am häufigsten benötigten Heilbehelfen und Hilfsmitteln.