Transport- und Fahrtkosten

AdobeStock_327017627_Krankentransporte.jpeg

Die KFA Wien übernimmt Fahrtkosten von Ihrem Wohnort zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungsstelle zur Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe.

Voraussetzungen:

  • Die Leistung, für deren Inanspruchnahme die Fahrtkosten anfallen, wird von der KFA Wien übernommen.
  • Die Transporte müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein.
  • Der*die Patient*in darf aufgrund seines*ihres körperlichen oder geistigen Zustandes keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, auch nicht mit Begleitperson.

Hinweise für Verordnung

Damit die KFA Wien Transportkosten zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungsstelle übernimmt, muss die behandelnde Ärztin / der behandelnde Arzt den Transport als medizinisch notwendig verordnen und folgende Angaben machen:

  • Die versicherte Person ist gehunfähig und kann öffentliche Verkehrsmittel, auch mit Begleitperson, nicht nutzen.
  • Diagnose und Art der Krankenbehandlung
  • Grund der Gehunfähigkeit bzw. medizinische Notwendigkeit
  • Anzahl der erforderlichen Behandlungen
  • Art des Transports (Fahrtendienst oder Krankentransport)

Die ärztliche Verordnung muss der KFA Wien vor der sechsten Behandlung bzw. dem elften Transport zur Bewilligung vorgelegt werden und ist drei Monate ab Ausstellungsdatum gültig.

Ausgenommen von der Bewilligungspflicht sind Fahrten zu Serienbehandlungen wie Chemo- oder Strahlentherapie, Dialyse sowie unfallchirurgische Kontrollen.

Für den Transport können Vertragspartner wie Rettungsdienste oder gewerbliche Beförderungsunternehmen genutzt werden, die Kosten werden direkt mit der KFA Wien verrechnet.

Fahrtendienst oder Krankentransport? 

Ist man auf einen Rollstuhl angewiesen, wohnt jedoch barrierefrei oder Stiegensteigen ist mit Unterstützung noch möglich, ist ein Fahrtendienst zur Beförderung ausreichend. 

Dafür wird von der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt das Formular "Antrag auf Kostenübernahme für die Beförderung durch den Vertragsfahrtendienst" benötigt. 

Muss man getragen werden oder benötigt man während des Transportes sanitätsdienstliche Hilfe, bedarf es eines Krankentransports. Dafür wird von der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt das Formular "Antrag auf Kostenübernahme für die Beförderung durch einen Krankenwagen" benötigt.

Fahrtendienst, wenn: 

  • Patient*in muss nicht getragen werden
  • Patient*in benötigt keine sanitätsdienstliche Hilfe
  • (grünes) Formular "Antrag auf Kostenübernahme für die Beförderung durch den Vertragsfahrtendienst"

Krankentransport, wenn: 

  • Patient*in muss getragen werden
  • Patient*in benötigt sanitätsdienstliche Hilfe
  • Mindestens zwei Rettungssanitäter*innen notwendig sind
  • (gelbes) Formular "Antrag auf Kostenübernahme für die Beförderung durch einen Krankenwagen"

Transporte zwischen Krankenanstalten 

Überführungen zwischen Krankenanstalten werden nur übernommen, wenn sie medizinisch notwendig für die weitere Behandlung erachtet werden.

Nicht erstattungsfähige Transporte:

  • Zu Behandlungsstellen, deren Kosten nicht von der KFA Wien übernommen werden
  • Zu Einrichtungen außerhalb der Krankenbehandlung (z.B. Übersiedlungen oder Kurzzeitenpflege in Alten- oder Wohnheime, Kuranstalten)
  • Bergkosten und die Kosten der Beförderung ins Tal nach Unfällen während der Ausübung sportlicher oder touristischer Betätigungen (z.B. Schifahren, Wandern)
  • Eine öffentliche Verkehrsanbindung zur medizinischen Einrichtung ist gegeben (Dies gilt auch bei einer nicht optimalen Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz)
  • Es wird nicht die nächstgelegene geeignete medizinische Einrichtung als Transportziel gewünscht
  • Zu Allgemeinmediziner*innen, außer vorab bewilligte Infusionstherapie
  • Transporte zu Krankenanstalten während der stationären Anstaltspflege dritter Personen (z.B. Besuchsfahrten)
  • Zur Eigenblutvorsorge in Blutbanken
  • Zu Gesundheitseinrichtungen der Magistratsabteilung 15
  • Zur KFA Wien für Bewilligungen oder Vorladungen des chefärztlichen Dienstes
  • Zu Begutachtungsstellen bei Vorladung durch Pensionsversicherungsträger
  • Ablehnung eines Rettungstransports durch die Anspruchsberechtigte/den Anspruchsberechtigten trotz weiterbestehendem Krankheitsverdacht

Wie möchten Sie das Service nutzen?

Zur Einreichung Ihrer Unterlagen stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:

Kontaktmöglichkeiten