Freiwillige Weiterversicherung

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Karenz zur Pflege eines behinderten Kindes

Mitglieder können während einer Pflegekarenz (gegen Entfall der Bezüge) freiwillig bei der KFA Wien versichert bleiben.

Karenzurlaub

Während eines Karenzurlaubs (Urlaub ohne Bezüge) ist eine freiwillige Weiterversicherung möglich. Der Beitrag wird auf Basis des letzten Bezugs vor Beginn des Ruhens berechnet.

Erforderliche Unterlagen:

  • Bewilligter Bescheid der MA 2 über den Urlaub ohne Bezüge
  • Letzter aktueller Gehaltsabschnitt (wurde zuvor Kinderbetreuungsgeld bezogen, ist zusätzlich der Kinderbetreuungsgeld-Bescheid mit Angabe des Tagsatzes zu übermitteln)
  • Antrag für freiwillige Weiterversicherung

Wie wollen Sie das Service nutzen?

Zur Einreichung Ihrer Unterlagen stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:

Ruhen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft bei der KFA Wien ruht für Mitglieder und deren Angehörige, wenn sie einen unbezahlten Urlaub (Karenzurlaub) nehmen.

Während eines Karenzurlaubs ruht die Mitgliedschaft nicht, solange Kinderbetreuungsgeld bezogen wird oder eine Pflegefreistellung ohne Bezahlung (Familienhospizkarenz) vereinbart ist.

Kontaktmöglichkeiten