Den Antrag können Sie unterschrieben per E-Mail verschicken, ausgedruckt über die Post einreichen oder persönlich vor Ort am Schlesingerplatz 5 in 1080 Wien abgeben.
Freiwillige Weiterversicherung
Karenz zur Pflege eines behinderten Kindes
Mitglieder können während einer Pflegekarenz (gegen Entfall der Bezüge) freiwillig bei der KFA Wien versichert bleiben.
Karenzurlaub
Während eines Karenzurlaubs (Urlaub ohne Bezüge) ist eine freiwillige Weiterversicherung möglich. Der Beitrag wird auf Basis des letzten Bezugs vor Beginn des Ruhens berechnet.
Erforderliche Unterlagen:
- Bewilligter Bescheid der MA 2 über den Urlaub ohne Bezüge
- Letzter aktueller Gehaltsabschnitt (wurde zuvor Kinderbetreuungsgeld bezogen, ist zusätzlich der Kinderbetreuungsgeld-Bescheid mit Angabe des Tagsatzes zu übermitteln)
- Antrag für freiwillige Weiterversicherung
Wie wollen Sie das Service nutzen?
Zur Einreichung Ihrer Unterlagen stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:
Antrags-PDF(s) erstellen und ausdrucken
Antragsformular
Ruhen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft bei der KFA Wien ruht für Mitglieder und deren Angehörige, wenn sie einen unbezahlten Urlaub (Karenzurlaub) nehmen.
Während eines Karenzurlaubs ruht die Mitgliedschaft nicht, solange Kinderbetreuungsgeld bezogen wird oder eine Pflegefreistellung ohne Bezahlung (Familienhospizkarenz) vereinbart ist.
Kontaktmöglichkeiten
Per E-Mail
Die ausgefüllten Antrags-PDF(s) können Sie einfach per E-Mail an folgende Adresse senden: