Mundhygiene

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Kinder und Jugendliche zwischen dem vollendeten 10. und dem vollendeten 18. Lebensjahr haben einmal im Jahr Anspruch auf Mundhygiene. Während einer festsitzenden kieferorthopädischen Behandlung sind zwei Sitzungen pro Jahr vorgesehen, wobei die Sitzungen mindestens 6 Monate auseinanderliegen müssen. Die Behandlung kann direkt bei Vertragszahnärzt*innen erfolgen. Bei Inanspruchnahme eines Wahlarztes / einer Wahlärztin erfolgt eine Kostenerstattung in Höhe des Vertragstarifes.

Seit 01.04.2025 übernimmt die KFA Wien auch für Erwachsene einmal pro Jahr die Kosten für eine professionelle Mundhygiene. Wenn die Behandlung bei Vertragszahnärzten in Anspruch genommen wird, ist ein Selbstbehalt in Höhe von EUR 23,00 zu entrichten. Im Wahlbereich ist eine Rückerstattung bis zu EUR 92,00 vorgesehen.

Parodontale Initialtherapie 

Bei der Diagnose Parodontitis wird von Zahnärzt*innen häufig eine parodontale Initialtherapie (oder Basistherapie) empfohlen. Bei Parodontitis im Stadium III oder IV leistet die KFA Wien für die Behandlung einen Kostenzuschuss. Die Höhe des Kostenzuschusses hängt von der Anzahl der betroffenen Zähne ab:

bis zu 5 Zähne pro KieferEUR 43,20
bei mind. 6 Zähnen pro KieferEUR 86,40
bei mind. 11 Zähnen pro KieferEUR 129,60

Die Einreichung für den Kostenzuschuss ist erst nach Abschluss der parodontalen Initialtherapie möglich.

Erforderliche Unterlagen für Kostenerstattung:

  • Das von Ihrer Zahnärztin / Ihrem Zahnarzt ausgefüllte Formular Parodontale Initialtherapie mit den medizinischen Angaben zu Ihrer Behandlung (PGU-Grad – Zuschuss bei Grad 3 oder 4, genaue Positionsangabe aller behandelten Zähne) 
  • Das von Ihrer Zahnärztin/Ihrem Zahnarzt ausgefüllte Parodontal-Statusblatt (analog der ÖGP)
  • Bekanntgabe Ihrer Bankverbindung
  • Zahlungsbelege aller Behandlungssitzungen

oder

Kontaktmöglichkeiten