Rehabilitation

Eine Rehabilitation als Anschlussheilverfahren unterstützt die Wiederherstellung der Gesundheit bei durch Unfall oder Krankheit eingeschränkter Leistungsfähigkeit. Die KFA Wien übernimmt einen Rehabilitationsaufenthalt als Anschlussheilbehandlung nach einem Akutereignis wie einer Operation oder einem Unfall. Diese Maßnahmen sollen den Erfolg der Krankenbehandlung sichern oder die Folgen der Krankheit erleichtern.

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Rehabilitationsaufenthalt

Unter Rehabilitationsmaßnahmen fallen im Wesentlichen: 

  • Stationäre oder ambulante Behandlungen in Krankenanstalten, die vorwiegend der Rehabilitation dienen 
  • Die Gewährung von Körpersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln
  • Die Gewährung ärztlicher Hilfe sowie die Versorgung mit Heilmitteln und Heilbehelfen

Eine medizinische Rehabilitation kann bei Vorliegen folgender Indikationen sowohl stationär als auch ambulant erfolgen: 

  • Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates sowie Rheumatologie
  • Stoffwechselerkrankungen & Erkrankungen des Verdauungsapparates
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Atemwegserkrankungen
  • Neurologische Erkrankungen
  • Onkologische Erkrankungen
  • Psychiatrische Erkrankungen

Für Kinder und Jugendliche bestehen eigene (rein stationäre) Rehabilitationseinrichtungen mit spezifischen Schwerpunkten.

Rehabilitationsaufenthalte werden in allen Indikationen - ausgenommen psychiatrische Rehabilitationen - für die Dauer von drei Wochen bewilligt. In medizinisch begründeten Fällen werden Anträge auf Verlängerungen direkt vom Rehabilitationszentrum an die KFA Wien gestellt.

Eine Bewilligung der KFA Wien ist für sechs Monate gültig.

Kostenbeteiligung

Für Rehabilitationsaufenthalte von erwachsenen Anspruchsberechtigten ist grundsätzlich ein Kostenbeitrag in Höhe von EUR 15,59 (Jahresbeitrag 2026) pro Tag für maximal 28 Kalendertage pro Jahr zu leisten.

oder

Kontaktmöglichkeiten