Krankengeld
Das Krankengeld soll einen Verdienstentgang (teilweise) ersetzen, der durch eine Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit entstanden ist.
Dauer des Krankengeldanspruches
Krankengeld gebührt ab dem 4. Tag des Krankenstandes, sofern keine Gehaltsfortzahlung durch die Stadt Wien erfolgt. Es wird grundsätzlich bis zu 26 Wochen gewährt, bei mindestens 26 Wochen Anspruchsberechtigung in den letzten 12 Monaten verlängert sich die Dauer auf 52 Wochen.
Auszahlung von Krankengeld
Besteht ein aufrechtes Dienstverhältnis, erhält die KFA Wien die erforderliche Arbeits- und Entgeltbestätigung automatisch von Ihrem Dienstgeber. Sollten weitere Unterlagen wie Krankmeldung oder Befunde benötigt werden, meldet sich die KFA Wien direkt bei Ihnen.
Wenn kein aufrechtes Dienstverhältnis besteht, müssen Sie die Auszahlung selbst beantragen. Dafür benötigt die KFA Wien folgende Unterlagen:
- Arbeits- und Entgeltbestätigung Ihres letzten Dienstgebers über Höhe und Dauer der Entgeltansprüche vor und während der Arbeitsunfähigkeit.
- Krankmeldung mit voraussichtlicher Dauer des Krankenstandes und Angabe der Diagnose (gegebenenfalls mit Befunden).
Die KFA Wien weist das Krankengeld alle vier Wochen im Nachhinein an.
Endet während des Krankenstandes das Dienstverhältnis, entfällt die Entgeltfortzahlung. Besteht die Arbeitsunfähigkeit weiter, wird Krankengeld nach Vorlage einer aktuellen ärztlichen Bestätigung (inklusive Diagnose) weiterhin gewährt.
Die Auszahlung erfolgt erst nach Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Chefärztlichen Dienst der KFA Wien, der auch Dauer und mögliche Kontrolluntersuchungen festlegt.
Ihre Meldepflichten
Um die korrekte Auszahlung von Krankengeld sicherzustellen, sind Sie verpflichtet, uns einen Pensionsanspruch unverzüglich zu melden (Kopie des Pensionsbescheides).
Ortswechsel während des Krankenstands
Ein Ortswechsel während eines Krankenstandes ist nur in Ausnahmefällen für insgesamt maximal 14 Tage pro Jahr zulässig und erfordert die vorherige chefärztliche Zustimmung der KFA Wien.
Höhe des Krankengeldes
Ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit beträgt das Krankengeld 50 % der Bemessungsgrundlage, ab dem 43. Tag 60 %. Als Bemessungsgrundlage gilt der Arbeitsverdienst des letzten Monats mit vollem Entgeltanspruch.
Das Krankengeld ist lohnsteuerpflichtig. Der gesetzlich vorgeschriebene Anteil wird durch die KFA Wien direkt an das Finanzamt abgeführt.
Ruhen des Krankengeldanspruches
Ihr Krankengeldanspruch kann aus verschiedenen Gründen ruhen. Das bedeutet, dass Ihr Anspruch zwar grundsätzlich aufrecht ist, das Krankengeld für den Zeitraum des Ruhens jedoch nicht ausbezahlt wird.
Der Anspruch auf Krankengeld ruht unter anderem:
- Solange uns die Arbeitsunfähigkeit nicht gemeldet wird
- Solange Sie Anspruch auf Weiterzahlung von mehr als 50% der vollen Entgeltbezüge haben (Entgeltfortzahlung durch den Dienstgeber)
- Solange Sie ein Übergangsgeld aus der Unfall- oder Pensionsversicherung erhalten
- Solange Sie Urlaubsersatzleistung erhalten
- Während des Bezuges von Wochengeld
- Leistung von Präsenz- oder Zivildienst
- Bei unentschuldigtem Nichtfolgeleisten einer Vorladung im Rahmen der Krankenstandskontrolle kann Ihr Anspruch ebenfalls ruhend gestellt werden (siehe dazu: Krankenstandkontrolle).
Kontaktmöglichkeiten
Per E-Mail
Die benötigten Unterlagen können Sie einfach per E-Mail an folgende Adresse senden: