Medikamente bzw. Heilmittel dienen zur Heilung, Linderung oder Vorbeugung von Krankheiten und gibt es in unterschiedlichen Formen, wie Tabletten, Tropfen, Cremes etc. Eine Vielzahl muss ärztlich verschrieben werden. Nur für so genannte rezeptfreie Medikamente bedarf es keines ärztlichen Rezepts.
Rezepte & Medikamente
Medikament auf Kassenrezept
Heilmittel können in öffentlichen Apotheken auf Kosten der KFA Wien eingelöst werden, wenn sie von einer Ärztin oder einem Arzt verschrieben wurden und entweder keine Bewilligung erforderlich ist oder eine entsprechende Bewilligung vorliegt. In der Regel wird dafür ein e-Rezept ausgestellt. Sofern Sie nicht von der Rezeptgebühr befreit sind, ist diese in der Apotheke zu bezahlen.
Kassenrezepte sind ab Ausstellungsdatum 1 Monat gültig.
Bei bewilligungspflichtigen Heilmitteln gilt die Frist ab dem Bewilligungsdatum.
Medikament auf Privatrezept
Privatrezepte können direkt in der Apotheke eingelöst werden und sind selbst zu zahlen.
Bewilligung von Medikamenten
Der seit 2005 geltende Erstattungskodex (EKO) legt verbindlich fest, welche Medikamente von der Sozialversicherung übernommen werden.
Für bewilligungspflichtige Medikamente ist die elektronische Antragstellung durch die behandelnde Ärztin / den behandelnden Arzt vorgesehen. Heilmittel außerhalb des EKOs sind nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen erstattungsfähig, darüber entscheidet der Chefärztliche Dienst.
Mehr dazu:
Generika
Generika sind kostengünstigere, therapeutisch gleichwertige Alternativen zu den Originalmedikamenten, deren Patentschutz abgelaufen ist. Sie enthalten denselben Wirkstoff in gleicher Dosierung, sind genauso sicher und wirksam.
Rezeptgebühr
Für jedes Heilmittel aus einer Apotheke ist eine Rezeptgebühr von EUR 7,55 pro Packung (Jahresbeitrag 2026) direkt in der Apotheke zu zahlen. Kostet das Medikament weniger als die Rezeptgebühr, tragen Sie den Betrag selbst. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung möglich.